Erlanger GRÜNE: „Verdeckte Parteifinanzierung mit Fraktionszuschüssen“

GRÜNE/Grüne Liste beantragen verbindlichen Stadtratsbeschluss und rückwirkende Prüfung zur Verwendung von öffentlichen Geldern

Stadtratsfraktionen und Einzelstadträt:innen erhalten neben den persönlichen Aufwandsentschädigungen auch Zuschüsse für die Fraktionsarbeit. Diese öffentlichen Gelder sind jedoch nur für die unmittelbare Stadtratsarbeit bestimmt, beispielsweise für Personalkosten und Büromaterial. Bewirtungen, Geschenke, Geburtstagsempfänge und sonstige Feiern sowie Parteiwerbung und Wahlkampf dürfen mit diesen Zuschüssen nicht finanziert werden.

Eine Prüfung des Revisionsamtes hat nun Beanstandungen ergeben: einzelne Erlanger Stadtratsfraktionen haben diese Gelder im größerem Umfang für Parteiwerbung, Feierlichkeiten und Bewirtung verwendet.

Um zukünftig weitere Verstöße zu vermeiden, hat die grüne Fraktion nun beantragt, dass eine detaillierte Handreichung des Revisionsamts vom Stadtrat beschlossen und veröffentlicht wird. „Nur durch eine verbindliche Regelung kann sichergestellt werden, dass alle Fraktionen finanziell gleichbehandelt und damit ein fairer Wettbewerb ermöglicht wird“, so Eva Linhart, grüne Sprecherin für Haushalt und Finanzen.
Mit einem weiteren Antrag will die Grüne Fraktion auch eine rückwirkende Prüfung der Fraktionszuschüsse ab 2014 erreichen. Falls auch damals Zuschüsse falsch verwendet wurden, soll eine Aufforderung zur Rückzahlung erfolgen.


Antrag: Klare Regeln für Fraktionszuschüsse

Im Rahmen der Prüfung von Amt 13, Sachgebiet Stadtratsangelegenheiten, wurde die Auszahlung der Fraktionszuschüsse in den Jahren 2019 – 2021 durch das Revisionsamt überprüft.

Grundsätzlich dürfen diese Zuschüsse nur für die ganz konkrete Fraktionsarbeit verwendet werden. Zudem ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts strikt darauf zu achten, dass keine unzulässige (verdeckte) Parteienfinanzierung stattfindet, d.h. Partei-Werbemittel und Parteien zuzurechnende Kosten wie z. B. Wahlkampffinanzierung sind absolut unzulässig.

Bei der Prüfung des Revisionsamtes haben sich Beanstandungen ergeben.

Neben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt den Fraktionen und Einzelstadträt:innen ein Schreiben von OBM Dr. Balleis und eine Handreichung aus Sachsen-Anhalt vor. Daraus geht hervor, dass weder gesellige Veranstaltungen und Bewirtungen, wie z.B. Geburtstagsempfänge, Sommer- oder Grillfeste, sonstige Bewirtungen, Verabschiedungen innerhalb der Stadtverwaltung, Weihnachtsfeiern noch Geschenke, z.B. Geschenkkörbe oder Gutscheine sowie Nachrufe, Blumengestecke, Kränze etc. erstattungsfähig sind (vgl. Seite 13 des Revisionsberichts zu Stadtratsangelegenheiten).

Das Revisionsamt hat analog zum Vorgehen im bayerischen Landtag den betroffenen Fraktionen und Einzelstadträt:innen seine Erkenntnisse aufgezeigt und Gelegenheit eingeräumt eine Rückzahlung zu veranlassen. Aufgrund der geführten Diskussion in den nachfolgenden Sitzungen des Revisonsausschlusses hat das Revisionsamt eine Handreichung entwickelt und vorgelegt.

Um weitere Verstöße und damit zukünftige Beanstandungen zu vermeiden, beantragen wir:

  • Die neue detaillierte Handreichung des Revisionsamts soll – wie vorgelegt – vom Stadtrat verabschiedet werden und damit für alle Fraktionen und Einzelstadträt:innen verbindlich gelten.
  • Aus Transparenzgründen soll die Handreichung veröffentlicht werden.

Nur durch eine verbindliche Regelung kann sichergestellt werden, dass alle Fraktionen finanziell gleichbehandelt und damit ein fairer Wettbewerb ermöglicht wird.

Dr. Birgit Marenbach, Fraktionsvorsitzende
Marcus Bazant, Fraktionsvorsitzender
Eva Linhart, Sprecherin für Finanzen & Haushalt