Bauantrag in Bamberg jetzt rund um die Uhr stellen

Leiter des Bauordnungsamts, Michael Hess, Digitalisierungsreferent Dr. Stefan Goller, Michaela Brendel (Bauordnungsamt), der Leiter des Amts für Informationstechnik und Digitalisierung, Andreas Küchler, sowie Digitallotse Patrick Köhler.
Leiter des Bauordnungsamts, Michael Hess, Digitalisierungsreferent Dr. Stefan Goller, Michaela Brendel (Bauordnungsamt), der Leiter des Amts für Informationstechnik und Digitalisierung, Andreas Küchler, sowie Digitallotse Patrick Köhler. © Stadtarchiv Bamberg, Sonja Seufferth

Die Stadt Bamberg erweitert ihre digitalen Leistungen kontinuierlich. Seit Januar 2023 gibt es den digitalen Bauantrag.

Online einen Bauantrag stellen – das geht bei der Stadt Bamberg bereits seit Anfang Januar 2023. Darüber freut sich der Digitalisierungsbeauftragte Dr. Stefan Goller: „Das digitale Stadtentwicklungsprogramm Smart City will Bamberg mit digitalen Mitteln smarter machen. Gerade das Thema Bauen und die benötigten Anträge dafür sind mit besonders hohem Aufwand verbunden. Wir freuen uns sehr, dass dieser Prozess nun smarter und digitaler erfolgen kann!“ Auf den Weg gebracht wurde das neue Verfahren vom Amt für Informationstechnik und Digitalisierung zusammen mit dem Bauordnungsamt im Rahmen von Smart City Bamberg.

Durch die Eröffnung dieses digitalen Weges können Bauherr:innen und sogenannte bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser:innen ihre Anträge und erforderlichen Unterlagen jetzt bequem bei der Stadt Bamberg einreichen – und dies ohne Termin oder Wartezeit, 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche. Es entfällt das mehrfache Ausdrucken der Bauzeichnungen und der erforderlichen Unterlagen, das Aktenschleppen und das Versenden per Post oder das Vorbeibringen der Unterlagen bei der Behörde. Um diesen digitalen Weg zu eröffnen hat der Freistaat Bayern – wie bei den amtlichen Vordrucken in Papierform – intelligente „Online-Assistenten“ bereitgestellt, also elektronische Formulare, die beim Ausfüllen helfen. So können z.B. Bauanträge vollständiger eingereicht werden, weil die Einreichenden dazu verpflichtet werden, bestimmte Felder auszufüllen. Das kann sich auch positiv auf die Bearbeitungszeit auswirken.

Das Angebot ist sowohl auf dem Bayernportal als auch auf der Webseite der Stadt Bamberg unter www.stadt.bamberg.de/diba abrufbar. Um den Nutzer:innen den Einstieg zu erleichtern, wurden dort auch die Kontaktdaten eines Ansprechpartners hinterlegt. Er kann bei Bedarf Fragen zur BayernID und zum digitalen Bauantrag beantworten und den digitalen Prozess auf Wunsch individuell begleiten.

Folgende weitere Online-Assistenten führen bei der Stadt Bamberg derzeit durch das jeweilige Verfahren, demnächst sollen noch mehr Online-Assistenten durch den Freistaat Bayern zur Verfügung gestellt werden:

  • Bauantrag online
  • Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids online beantragen
  • Vorbescheid online beantragen
  • Teilbaugenehmigung online beantragen
  • Isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen
  • Baubeginn online anzeigen
  • Nutzungsaufnahme online anzeigen
  • Beseitigung online anzeigen
  • Kriterienkatalog – Erklärung über die Erfüllung online einreichen
  • Bauantrag online – Fehlende Angaben und Unterlagen online nachreichen

Besonderheiten des Verfahrens

Wie beim Einreichen der Unterlagen in Papierform können zusätzliche Anlagen (beispielsweise das Formblatt Stellplatzberechnung, welches für bestimmte Anträge erforderlich ist, weitergehende Erklärungen, Beschreibungen, Berechnungen, Fotos usw.) am Ende des digitalen Antrags als Anhang beigefügt werden.

Eine Besonderheit ist der Antrag auf Erlaubnis nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz (BayDSchG). Dieser wird formlos gestellt. Amtliche, durch den Freistaat Bayern vorgegebene Vordrucke gibt es hierfür nicht. Die Stadt Bamberg stellt, wie viele andere Gemeinden auch, eigenen Formulare als Hilfestellung für eine Beantragung bereit. Die Abbildung eines solchen Antrages über die Online-Assistenten ist vom Freistaat Bayern derzeit nicht vorgesehen. Weitere Informationen zur denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis finden Sie online unter www.stadt.bamberg.de/bauordnungsamt.

Eine BayernID ist Voraussetzung

Die in der Bayerischen Bauordnung vorgesehenen Schriftformerfordernisse werden aufgrund der Verordnung über die digitale Einreichung bauaufsichtlicher Anträge und Anzeigen (DBauV) durch eine Authentifizierung mit einem am Nutzerkonto zugelassenen Verfahren ersetzt. Bevor also Anträge und Unterlagen über die Online-Assistenten eingereicht werden können, muss eine Registrierung für eine BayernID erfolgen. Dies kann bequem mit dem Personalausweis mit Online-Funktion oder über das persönliche Elster-Zertifikat erfolgen. Schon steht der Teilnahme am digitalen Bauantragsverfahren nichts mehr im Weg! Weitere Informationen zur BayernID-Registrierung und weiteren Online-Diensten der Stadt gibt es auf www.stadt.bamberg.de/bayernid unter dem Punkt „Bayernportal, BayernID und BayernApp“.