Tempo 30 an Engstelle in der Gemeinde Eckental gefordert
Die Gemeinderatsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Eckentaler Gemeinderat hat beantragt, Tempo 30 an den Engstellen in den Ortsdurchfahrten von Eschenau und Forth einzuführen. Auf Höhe der Sankt-Bartholomäus-Kirche in der Eschenauer Hauptstraße soll dies zeitnah umgesetzt werden. „Lärmschutz und die Verkehrssicherheit könnten so deutlich verbessert werden“, betonen die Gemeinderäte Martina Alwon, Astrid Marschall, Axel Gosoge und Manfred Bachmayer. Für die Engstelle zwischen Martin-Luther-Straße und der katholischen Kirche in Forth soll der Gemeinderat Bürgermeisterin Ilse Dölle beauftragen, beim staatlichen Bauamt ein Lärmschutz- und Verkehrssicherheitsgutachten einzufordern. Ziel ist es nach Vorlage des Gutachtens auf diesem Abschnitt der Bundesstraße Tempo 30 zu realisieren. Eine Belastung der Unternehmen in beiden Ortsdurchfahrten sei nicht zu erwarten. „Wir wollen mehr Lärmschutz und Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer“, so Fraktionssprecher Manfred Bachmayer.
Wegen 50 m eine Beschränkung von 30 Stundenkilometer. Typisch grüner Irrsinn. Es würde Sinn machen vom Ortseinang bis Ortsende. Aber wegen so einer kurzen Strecke ist das einfach mehr als blöd. wie wär’s mit regelmäßiger Radarkontrolle?
Natürlich wäre eine durchgehende Beschränkung auf 30 km/h sinnvoller. Sie aber ist auf Grund der nach wie vor weitgehend auf Kfz-Dominanz ausgerichteten Rechtslage und der entsprechenden politischen Orientierung der Aufsichtsbehörden bis hin zu den zuständigen Ministerien (Inneres, Verkehr) schwer durchsetzbar. Vor diesem Hintergrund ist die Senkung der angeordneten Höchstgeschwindigkeit wenigestens in der Engstelle besser als nichts. Und was sonst sollte mittels Radarkontrolle überprüft werden?
Die Vorgabe der Straßenverkehrs-Ordnung, daß die gefahrene Geschwindigkeit in allen Aspekten der jeweiligen Situation anzupassen ist und das angeordnete Limit nur unter günstigsten Umständen tatsächlich ausgenutzt werden darf, ist weitgehend unbekannt, wird selbst bei vorhandener Kenntnis kaum akzeptiert. Die Einhaltung wird von der Polizei praktisch nicht kontrolliert, und wenn doch, scheitert die Sanktionierung nahezu immer vor Gericht. Zum Tragen kommt die Vorschrift, wenn überhaupt, nur bzw. erst dann, wenn die Nichtbeachtung wesentlich zu einem Unfall beigetragen hat – nur ist es für die Opfer dann zu spät.