Berufungsverfahren am Landgericht Bayreuth bezgl. Baumfällung
Das Landgericht Bayreuth verhandelt in dieser Woche über die Frage der Rechtmäßigkeit einer Baumfällung
Die Klägerin ist seit 2005 Mieterin einer Wohnung in einer Wohnanlage in der Warmensteinacher Straße in Weidenberg.
Die Beklagte, eine Kapitalverwaltungs-GmbH, hatte die Wohnanlage im Dezember 2020 von der vormaligen Vermieterin, einer Wohneigentums-GmbH, gekauft.
Um der vormaligen Vermieterin Renovierungsmaßnahmen, insbesondere den Einbau einer neuen Heizungsanlage, zu ermöglichen, zog die Klägerin bereits im Sommer 2020 in ihre jetzige Wohnung im 2. Obergeschoss des Anwesens ein. Vor dieser Wohnung stehen mehrere Bäume, die den Lichteinfall in die Wohnung beeinträchtigen.
Die Klägerin behauptet, mit der Voreigentümerin im Zusammenhang mit dem Wohnungstausch die Fällung mehrerer großer Bäume vor ihrem Balkon vereinbart zu haben. An diese Vereinbarung sei auch die jetzige Beklagte als
Rechtsnachfolgerin gebunden. Einen von der jetzigen Eigentümerin angebotenen erneuten Wohnungstausch hat sie abgelehnt.
Ihrem Klageantrag auf Fällung und Kürzung mehrerer Bäume hat das Amtsgericht Bayreuth mit Urteil vom 4. November 2022 (Aktenzeichen: 103 C 429/22) stattgegeben.
Mit ihrer Berufung möchte die Beklagte, welche die von der Klägerin behauptete Vereinbarung bestreitet, weiterhin die Abweisung der Klage erreichen.
Das Berufungsverfahren wird am kommenden Mittwoch, 8. März 2023, in zweiter Instanz durch die 1. Zivilkammer des Landgerichts Bayreuth unter dem Vorsitz des Präsidenten des Landgerichts Burghardt verhandelt. Die um 10:30 Uhr beginnende Hauptverhandlung wird im Sitzungssaal 2.050 / 2. Obergeschoss im Justizpalast Bayreuth stattfinden.
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