Arbeit an neuer Bamberger Zweckentfremdungssatzung läuft auf Hochtouren

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Viele Gutachten und interkommunaler Austausch: In zwei Monaten soll ein erstes Ergebnis vorliegen

Es geht um wertvollen Wohnraum im Herzen des Welterbes: Mit einer Zweckentfremdungssatzung möchte die Stadt Bamberg vorrangig verhindern, dass dieser in Ferienwohnungen umgewandelt wird. Intensiv wird derzeit am Aufstellen einer neuen Rechtsnorm gearbeitet, nachdem die Satzung vom 20. November 2020 vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München im Sommer 2022 für unwirksam erklärt wurde. Die Nichtzulassungsbeschwerde der Stadt Bamberg gegen das VGH-Urteil wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht am 19. Januar 2023 verworfen.

Bei der Vorbereitung der neuen Satzung handelt es sich um einen breit angelegten und komplexen Prozess, der nach aktuellen Stand voraussichtlich bis Ende April abgeschlossen werden kann. Die Stadt Bamberg orientiert sich dabei besonders an den im VGH-Urteil neu aufgestellten Anforderungen, nachdem es zuvor nicht genügt hatte, sich an den Leitfaden der Bayerischen Staatsregierung für solche Rechtsnormen zu halten. Deshalb wurden nun verschiedene Analysen, Bewertungen und Gutachten eingeholt. Dabei geht es im Kern darum, die Wohnsituation im Umland zu berücksichtigen und die Notwendigkeit einer solcher Satzung zu begründen.

Untersuchung des Wohnungsmarktes

„Wir haben in Nachbargemeinden gezielt Daten zu Wohnraum im unteren Preissegment und zu Sozialwohnungen angefragt. Die Rückläufe werden jetzt ausgewertet“, erklärt Baureferent Thomas Beese. Außerdem wird eine Bevölkerungsprognose der Universität Bamberg zur Entwicklung bis ins Jahr 2040 einbezogen und Gutachten von Bund und Land berücksichtigt, welche der Stadt Bamberg einen angespannten Wohnungsmarkt attestieren. Weiterhin sollen Ergebnisse des Baulückenkatasters und der aktualisierten Bauüberhangstatistik sowie statistische Zahlen zum Bamberger Wohnungsmarkt, zum Bedarf an niederschwelligem Wohnraum und zum Preisanstieg in den vergangenen zehn Jahren in die Begründung der Satzung einfließen.

Um von anderen Erfahrungen zu partizipieren und einen möglichst breiten Informationspool zu generieren, wurden Gemeinden kontaktiert, die ebenfalls Zweckentfremdungssatzungen beschlossen haben. So stellte die Stadt München die Informationen aus ihrem Ratsinformationssystem zur Verfügung. In einem entsprechenden Arbeitskreis des Bayerischen Städtetags gibt es zudem einen guten Austausch mit anderen betroffenen Kommunen, von dem alle Teilnehmer profitieren.

Nichtzulassungsbeschwerde verworfen

Parallel hatte der Rechtsbeistand der Stadt Bamberg einem Beschluss des Bau- und Werksenats vom 6. Juli 2022 folgend eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen das VGH-Urteil eingelegt. Dieses Rechtsmittel wurde jedoch vom Bundesverwaltungsgericht am 19. Januar 2023 verworfen. Der Rechtsweg ist damit ausgeschöpft. In der Folge sind noch offene Anträge nach der bisherigen Zweckentfremdungssatzung bis zu einem Neuerlass gegenstandslos. Früher ergangene bestandskräftige Bescheide werden allerdings nicht tangiert und gelten nach wie vor weiter.

Einen Überblick über den Sachstand werden Vertreter der Stadt Bamberg und des Rechtsbeistands bei der nächsten Sitzung des Bau- und Werksenates geben. Diese findet am Mittwoch, 8. März 2023, um 16 Uhr im Großen Sitzungssaal des Rathauses am Maxplatz statt.