Bebauungsplanentwurf für Ansiedlung von XXXLutz in Bayreuth liegt aus

Die Stadt Bayreuth arbeitet derzeit an den planungsrechtlichen Grundlagen für die Ansiedlung von zwei großflächigen Möbelmärkten auf dem Areal der ehemaligen Markgrafenkaserne. Insgesamt ergibt sich für das Projekt eine Verkaufsfläche von 31.500 Quadratmetern, aufgeteilt auf ein XXXLutz-Möbelhaus mit 24.000 Quadratmetern Verkaufsfläche und einen Mömax-Mitnahmemarkt mit 7.500 Quadratmetern Verkaufsfläche. Im Planungsamt der Stadt liegt ab Montag, 6. März, der Bebauungsplanentwurf für das Ansiedlungsvorhaben aus.

Der Bebauungsplanentwurf liegt mit weiteren umweltbezogenen Informationen bis einschließlich 20. März im Stadtplanungsamt, Neues Rathaus, Luitpoldplatz 13, 9. Obergeschoss (öffentliche Planauflage) während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr) zur Einsicht aus. Die Planunterlagen können parallel auch auf der Homepage der Stadt Bayreuth unter www.bayreuth.de/bauleitplanverfahren eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit, sich zur Planung zu äußern und sie zu erörtern. Fragen können telefonisch oder per Mail gestellt werden. Soweit eine persönliche Einsichtnahme in die Planung im Rathaus gewünscht wird, wird um vorherige telefonische Vereinbarung eines Termins unter 0921 25-1660 gebeten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes stehen für Auskünfte von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und bei Bedarf auch nachmittags zur Verfügung.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen nur zu den geänderten Inhalten des Bebauungsplanentwurfs abgegeben werden. Dies sind unter anderem:

  • Baumreihen zur Abgrenzung des Sondergebietes „Einzelhandel/Möbel“ gegenüber dem Sondergebiet „Logistik“ und dem Gewerbegebiet
  • Begrünung von Fassaden bei zusammenhängenden, ungegliederten Fassadenflächen
  • Sammlung von Niederschlagswasser zur Bewässerung der Grünflächen auf dem Baugrundstück
  • Pflanzung standortgerechter Laubbäume
  • Nutzung von Solarenergie im Bereich aller Dachflächen sowie eines Teils der Stellplatzflächen

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.