Fahrgastzählung in den Hofer Stadtbussen
Gesetz zur unentgeltlichen Beförderung Schwerbehinderter
Ab Montag, 27. Februar, bis einschließlich Sonntag, 19. März, werden die Fahrgäste, gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur unentgeltlichen Beförderung Schwerbehinderter, in den Hofer Stadtbussen gezählt. Verschiedene und stichprobenartige Fahrgastzählungen finden mehrmals im Jahr statt.
Dabei wird der Anteil aller Fahrgäste ermittelt, die einen Schwerbehindertenausweis besitzen und für deren unentgeltliche Beförderung die HofBus GmbH anschließend Ausgleichsleistungen erhält. Es ist zwischen freifahrtberechtigten Behinderten und ihren Begleitpersonen sowie allen sonstigen Fahrgästen über 6 Jahren zu unterscheiden.
Die Zählerinnen und Zähler verfügen über einen entsprechenden Dienstausweis und sind damit berechtigt, jederzeit die Tickets einzusehen.
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