Stadt Bayreuth sucht Jugendschöffen
Die Stadt Bayreuth sucht geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für das Ehrenamt als Haupt- oder Ersatzschöffen der Jugendkammern und des Jugendschöffengerichts beim Landgericht und Amtsgericht Bayreuth für die Jahre 2024 bis 2028.
Wer sich für die Übernahme der Tätigkeit bewerben möchte, muss unter anderem die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Bewerben können sich Personen der Geburtsjahrgänge 1954 bis 1998, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Bayreuth habe, die körperliche Eignung haben, um auch längeren Sitzungen ohne Beeinträchtigungen folgen zu können, und über erzieherische Erfahrung und Befähigung verfügen.
Die Übernahme des verantwortungsvollen Ehrenamtes verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsreife, aber auch geistige Beweglichkeit. Da es sich um ein Ehrenamt handelt, wird lediglich ein Verdienstausfall und eine Aufwandsentschädigung gezahlt.
Personen, die bereit sind, sich für die Tätigkeit als Jugendschöffe zur Verfügung zu stellen, werden gebeten, dies bis spätestens Freitag, 10. März, dem Amt für Kinder, Jugend und Familie im Rathaus II, Dr.-Franz-Straße 6, schriftlich mit den dafür vorgesehenen Formblättern mitzuteilen. Sie liegen bei den Bürgerdiensten im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, sowie im Rathaus II, Dr.-Franz-Straße 6, aus und können auch auf der Homepage der Stadt unter www.bayreuth.de sowie auf dem Online-Familien-Portal der Stadt unter www.familien-in-bayreuth.de heruntergeladen werden. Die vollständige Angabe aller geforderten Daten ist dabei unerlässlich.
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