Tanzveranstaltungen an Aschermittwoch in Bayreuth verboten
Der Aschermittwoch, 22. Februar 2023, gilt nach dem Bayerischen Feiertagsgesetz als sogenannter „Stiller Tag“. Öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen sind daher nur dann erlaubt, wenn ein entsprechend ernster Charakter gewahrt ist.
Tanzveranstaltungen sind ebenso verboten wie der Betrieb von Unterhaltungsunternehmen wie beispielsweise der einer Spielhalle. Sportveranstaltungen sind jedoch erlaubt.
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