ÖDP Hof-Wunsiedel fordert Ende der Verhinderungsbürokratie bei regionalem Klimaschutz
„Behörden bremsen kleine Wasserkraft“ – (Frankenpost vom 24.01.2023)
Erstaunt und fast ungläubig lasen die Vorstandsmitglieder des Kreisverbands der ÖDP Hof-Wunsiedel den Bericht aus der Frankenpost über das Agieren der Bayreuther Behörde hinsichtlich des Genehmigungsersuchens bezüglich des stillgelegten Wasserkraftwerks am Weißen Main in Hinterröhrenhof bei Bad Berneck.
Die ÖDP stellt sich hier die Frage, wie es sein kann, dass in Zeiten von Klimawandel und Energiekrise aufgrund des Ukraine-Kriegs, wo jede in unserem Land klimaneutral erzeugte Kilowattstunde Strom dringend benötigt wird, so ein Bauvorhaben fahrlässig verhindert wird. Durch die Schlamperei der Behörde ist sogar eine 6-stellige Investition des Eigentümers inzwischen schon wieder kaputt. Hier muss ein Umdenken stattfinden, und Behörden müssen schadenersatzpflichtig gemacht werden.
Der Sprecher des Landratsamts, Hannes Huttinger, nennt im FP-Artikel als Grund für die Verzögerung, dass eine „gewissenhafte Prüfung“ nötig sei, die Zeit brauche. Wir nennen das Behördenwillkür und überbordende Bürokratie, denn innerhalb der vier Jahre wurde effektiv sicher noch nicht mal 4 Wochen tatsächlich geprüft.
Es wird Zeit, dass eine neue Methodik zum Zug kommt, wobei Bauvorhaben nach spätestens 1 Jahr bearbeitet sein müssen. Damit sollten auch die Belange von Artenschutz und Naturschutz berücksichtigt sein, die einen vollständigen Jahreszyklus zur Bewertung von Flora und Fauna benötigen. Wenn innerhalb dieser Zeit keine Entscheidung fällt, ist das Vorhaben automatisch genehmigt.
Der Kreisverband der ÖDP Hof-Wunsiedel fordert das Bayreuther Landratsamt auf, diese Verzögerungstaktik sofort zu beenden und das Genehmigungsverfahren möglichst schnell positiv zu bescheiden.
Investitionen von Bürgern in regionale Stromerzeugung sind von großem öffentlichem Interesse und auch im Interesse der Bürger in unserer (ober)-fränkischen Region. Ein Blick nach Wunsiedel wäre auch ratsam, dort ist man heute schon klimaneutral.
So sehr der Ärger verständlich ist, darf es auf keinen Fall dazu kommen, daß Vorhaben bei Inaktivität der Behörde nach Fristablauf als genehmigt gelten. Denn das beträfe auch schädliche Projekte oder solche, welche berechtigte Belange anderer unzulässigerweise beeinträchtigten.
Leider gilt schon seit Ende der achtziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts, daß sogenannte Beschleunigungsgesetze nicht die tatsächlichen Ursachen überlanger Genehmigungsverfahren beseitigen, sondern Bürger/innen- bzw. Betroffenenbeteiligung und Rechtsschutz (auch für Umwelt- und Naturschutz) einschränken. Auf diesem Weg weiter voranzuschreiten, wäre fatal.
Die Gründe für Verzögerungen sind meist unzureichende Sach- und Personalausstattung der zuständigen Behörden sowie fehlerhafte Unterlagen der Antragsteller / potentiellen Investoren. Nicht selten kann hierbei auch Vorsatz vermutet werden – vor allem, wenn es um Umwelt und Natur geht.