Abkochanordnung für die Wasserversorgung in der Eggolsheimer Gruppe
Leitungswasser in weiteren Ortschaften ab sofort und bis auf Weiteres VORSORGLICH ABKOCHEN!
Aufgrund Anordnung des Staatlichen Gesundheitsamtes Forchheim wird in den folgend genannten Ortschaften vorsorglich eine Abkochanordnung für das Trinkwasser erlassen.
Das bedeutet für Sie:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht!
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zuempfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offenerWunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohneEinschränkungen nutzen.
Folgende Ortschaften sind betroffen:
- Eggolsheim mit Schirnaidel
- Kauernhofen
- Rettern
- Bammersdorf
- Jägersburg
- Neuses/Regnitz
- Pautzfeld
- Schlammersdorf
- Trailsdorf
- Hallerndorf
- Willersdorf
- Haid
- Schnaid
- Stiebarlimbach
- Kreuzberg
- Seußling
- Altendorf
- Buttenheim
- Unterstürmig
- Dreuschendorf
- Ketschendorf
- Gunzendorf
- Stackendorf
- Senftenberg
Wir informieren Sie zeitnah über die weitere Vorgehensweise. Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Nachbarn weiter.
Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns an unter der Telefonnummer 09545/444-170 oder besuchen Sie unsere website www.eggolsheimer-gruppe.de.
Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten. Zeitgleich arbeiten wir zusammen mit dem Staatlichen Gesundheitsamt und weiteren, hinzugezogenen Fachleuten an der Ursachenfindung und -bewältigung.
Ihr
Zweckverband zur Wasserversorgung der Eggolsheimer Gruppe
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