Bamberg: Kettenbrücke muss offen bleiben – Stadträte wollen Schaden von der Innenstadt abwenden
Kritik an städtischer Kommunikation
Die Kettenbrücke ist für die Erreichbarkeit der Innenstadt von zentraler Bedeutung und darf auf gar keinen Fall bis Ende 2023 komplett für den Autoverkehr gesperrt werden. Die Stadträte Claudia John (FW), Daniela Reinfelder (BUB), Karin Einwag, Martin Pöhner (FDP) und Klaus Stieringer haben die Verwaltung mit einem Dringlichkeitsantrag aufgefordert, die Vollsperrung der Kettenbrücke mit sofortiger Wirkung wieder aufzuheben. „Wenn wir unsere Innenstadt erhalten wollen, müssen wir auch die Erreichbarkeit mit dem Auto dauerhaft sicherstellen“, so Claudia John (FW). Die fünf Stadträte befürchten einen weiteren Frequenzverlust für die Innenstadt, wenn die Zufahrt über die Kettenbrücke über fast ein ganzes Jahr hinweg gesperrt bleibt. Nach der schweren Corona-Zeit und vor dem Hintergrund der bevorstehenden Sperrungen und Umleitungen durch die anstehende Großbaustelle wegen des Bahnausbaus ist die Sperrung der Kettenbrücke für den motorisierten Individualverkehr nach Aussagen von Stadtrat Klaus Stieringer ein „No-Go“.
Die fünf Stadträte sehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit für eine komplette Sperrung der Kettenbrückenstraße für Kraftfahrzeuge. „Um den Wirtschaftsraum Innenstadt zu schützen, darf die Kettenbrücke höchstens nur einspurig gesperrt werden. Wir sehen keinen Grund, die Brücke beidseitig zu sperren und fordern die Öffnung der Straße, um stadteinwärts die Karstadt Tiefgarage anfahren zu können“, so Daniela Reinfelder. Claudia John pflichtet bei: „Die Sperrung der Kettenbrücke ist für uns nicht nur ein Schlag ins Gesicht der innerstädtischen Wirtschaft, sondern wird auch die Nutzung von Rettungswegen zusätzlich belasten, weil eine Durchquerung der Königstraße für Blaulichtfahrzeuge zunehmend erschwert wird.“ Kritik an der Kommunikation im Zusammenhang mit der Kettenbrückensperrung durch die Verwaltung übt Stadträtin Karin Einwag: „Die Bevölkerung sowie der Stadtrat müssen bei einer solch sensiblen Verkehrsmaßnahme im Vorfeld einer Umsetzung frühzeitig und umfassend informiert werden.“
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