Der Leutenbacher Gemeinderat stritt über das Rumpler-Anwesen
Gemeinderat Leutenbach: Weiter Streit um Rumpler-Anwesen
von Thomas Weichert
Groß war das Interesse bei der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Montagabend, 30. Januar 2023, die erstmals nach Corona wieder im Sitzungssaal des Rathauses stattfand. 14 Bürgerinnen und Bürger waren gekommen, die eine Aussprache zur kürzlich veröffentlichten Stellungnahme von Bürgermeister Florian Kraft (FW) bezüglich des beabsichtigten Kaufs des Gasthofes Rumpler erwarteten.
Denn Gemeinderat Raimund Dörfler (WVE) hatte bereits am 23. Januar 2023 per E-Mail an den Rathauschef beantragt, dass eine öffentliche Diskussion während der nächsten Gemeinderatssitzung zur Stellungnahme stattfinden soll. Zu Beginn der Sitzung wunderte sich Dörfler nun aber, warum sein Antrag nicht auf der Tagesordnung stand. Dem entgegnete Kraft, dass Dörflers Antrag zu spät eingegangen sei und deshalb erst bei der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung behandelt werden könne.
Reinhardt Weber monierte anschließend, dass in nichtöffentlicher Sitzung der Tagesordnungspunkt „Kauf des Anwesens Dorfstraße 11 bis 13“ zur Beratung anstand. Wie Weber zunächst meinte, brauche man darüber nicht mehr beraten, weil die Gemeinde schließlich nichts gekauft habe. Während des letzten Tagesordnungspunktes „Anfragen“ kritisierte Weber dann Kraft scharf. „Warum machst du denn so einen Krampf“, so Weber ungehalten in Richtung Kraft in Bezug auf dessen Stellungnahme. Denn Kraft schrieb darin nun von Flüchtlingen, sprach aber in besagter nichtöffentlicher Sitzung laut Weber eindeutig von „Asylanten“. Dann hätte Kraft in dieser Sitzung auch noch gesagt, dass die Gemeinde selbst Asylanten im Gasthof Rumpler unterbringen könne. „Darüber können wir uns dann in nichtöffentlicher Sitzung unterhalten“, unterbrach Kraft Weber. Der machte aber weiter: Nachdem Igor Lamprecht (FWG) dann die Einnahmen für die Gemeinde hochgerechnet hatte, sei dies für einige Gemeinderäte der Grund gewesen, dem Kauf zuzustimmen. Obwohl dies laut Landratsamt für die Gemeinde „verboten“ war, so Weber, der Kraft vorwarf, den Gemeinderat nicht entsprechend informiert zu haben.
Weiterhin fragte sich Weber, wieso der Bürgermeister das Grundbuchamt beim Amtsgericht und Finanzamt informieren musste, dass der Notarvertrag nicht zustande kam. Denn der Gemeinderat habe zu keinem Zeitpunkt der Notarsurkunde und somit dem Kauf zugestimmt. „Wer nichts gekauft hat, muss deshalb auch kein Amt informieren, dass er nichts gekauft hat“, so Weber.
Dörfler wandte ein, dass der Rat laut Protokoll und Amtsblatt am 20. Oktober 2022 beschlossen habe, das Anwesen Dorfstraße 16 zu kaufen. Also das so genannte „Krämershaus“, das schon längst der Gemeinde gehöre. Kraft sprach hier von einem redaktionellen Fehler. Dörfler forderte daraufhin, diesen in den Protokollen und im Amtsblatt zu berichtigen. Er sprach von einem Verstoß gegen die Gemeindeordnung. Weiter kam Dörfler nicht mehr, weil Kraft, mit dem Hinweis, dieses Thema später zu behandeln, die Diskussion abbrach und die öffentliche Sitzung schloss. Seine vorbereitete Erklärung konnte Dörfler somit nicht mehr vortragen.
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