LBV zieht Beteiligung an Klage gegen Streuobstverordnung zurück
„Vielversprechende Umsetzung des Bayerischen Streuobstpakts ist ein Gewinn für Bayerns Natur“
Der bayerische Naturschutzverband LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) hat seine Beteiligung an der bereits seit längerem ruhenden Klage gegen die Streuobstverordnung beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof zurückgezogen. Anlass sind die Fortschritte im Bayerischen Streuobstpakt und die jüngsten Zusagen der Staatsregierung zur guten finanziellen sowie personellen Ausstattung des Paktes. „Der zwischen Verbänden und Bayerischer Staatsregierung geschlossene Streuobstpakt ist, wenn er weiterhin richtig umgesetzt wird, ein echter Gewinn für diesen Lebensraum in Bayern. Die zuletzt von der Regierung im Haushalt festgelegte finanzielle Ausstattung im kommenden Jahr legt die Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung, mit der erhebliche Verbesserungen für den Schutz von Streuobstwiesen erreichen werden. Aus diesem Grund haben wir als LBV unsere Beteiligung an der zuletzt ruhenden Klage gegen die gesetzliche Verordnung zum Schutz von Streuobstwiesen zurückgezogen“, so der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer.
Der LBV ist der Überzeugung, dass der Streuobstpakt den Schutz des einzigartigen Lebensraums Streuobstwiese voranbringt. Ein rein konservierender Schutz würde in den kommenden Jahren den Verlust eines Großteils unserer Streuobstwiesen allein durch Überalterung und mangelnde Neupflanzung nicht verhindern können. „Zwar wäre der Gegenstand unserer Klage nach wie vor berechtigt, da die aktuelle Verordnung den Schutz von Streuobstwiesen aushebelt. Aber mit dem Streuobstpakt haben wir das bessere Instrument, um den Lebensraum Streuobstwiese nachhaltig zu fördern. Unterm Strich erreichen wir mit dem Streuobstpakt ein besseres Ergebnis für unsere bayerische Natur“, erklärt Schäffer.
Seitdem im Oktober 2021 Verbände und Staatsregierung den Streuobstpakt verabschiedet hatten, der vorsieht, dass bis zum Jahr 2035 670 Mio. Euro bereitgestellt werden, um den derzeitigen Bestand an Streuobstwiesen im Freistaat zu erhalten und eine Million neue Bäume zu pflanzen, wurden bereits zahlreiche Maßnahmen zu dessen Umsetzung auf den Weg gebracht: Insgesamt wurden 27 Streuobstberaterinnen und Streuobstberater an den unteren und höheren Naturschutzbehörden eingestellt und landwirtschaftliche und naturschutzfachliche Förderprogramme zu Streuobst wurden überarbeitet und Förderlücken geschlossen. 2022 haben bayerische Baumschulen begonnen ca. 50.000 Bäume mehr als im Vorjahr zuvor heranzuziehen und 2023 werden es mindestens 65.000 mehr sein. Die ersten mehrjährigen Streuobst-Großprojekte befinden sich in der Antrags- bzw. Bewilligungsphase und im Landeshaushalt wurden neue Budgets für Streuobst eingestellt. „Ausschlaggebend für eine erfolgreiche Umsetzung wird in den kommenden Jahren sein, dass ausreichend Mittel in den Landeshaushalten bereitgestellt werden, Maßnahmen kontinuierlich überprüft und verbessert werden. Außerdem soll eine breite Masse der Bevölkerung motiviert werden, Streuobstwiesen wieder zu nutzen, zu pflegen und Streuobstprodukte zu kaufen. Streuobstwiesen müssen wieder einen Platz in der Gesellschaft bekommen“, sagt Schäffer.
Hintergrund
Die Entwicklungen im Streuobstschutz gehen auf das Volksbegehren Artenvielfalt „Rettet die Bienen“ von 2019 zurück, das mit einer Unterstützung von 1,8 Millionen Bürgerinnen und Bürgern zum erfolgreichsten Volksbegehren in der Geschichte Bayerns wurde. Durch das Volksbegehren wurde ein gesetzlicher Schutz für Streuobstwiesen festgelegt. Die Bayerische Staatsregierung erließ trotz heftiger Proteste der Naturschutzverbände im Februar 2020 eine Verordnung, in welcher der Schutz der Streuobstwiesen im Freistaat neu definiert wurde. So müssen nach der neuen Verordnung unter anderem 75 Prozent der Bäume einer Streuobstwiese eine Stammhöhe von 1,80 Meter aufweisen und 50 Prozent der Bäume einen Umfang von 50 Zentimeter.
Da fast keine Streuobstwiese diese Anforderungen erfüllt, greift der Schutz für Streuobstwiesen faktisch nicht. LBV und Bund Naturschutz (BN) reichten daraufhin am 31.07.2020 Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen die umstrittene Streuobstverordnung der Staatsregierung ein. Infolgedessen fanden viele Diskussionen und Gespräche mit allen relevanten Streuobst-Akteuren statt, wie die Situation des Streuobstes in Bayern grundlegend verändert werden kann. Daraus entstand letztendlich im Oktober 2021 der Bayerische Streuobstpakt, der mit einem umfassenden Maßnahmenpaket den Lebensraum Streuobst fördert.
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