Stadt Bamberg: Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht – Jugendschöffenwahl 2023 für die Periode 2024 bis 2028
Das Schöffenamt ist eines der verantwortungsvollsten Ehrenämter, das unser Gemeinwesen zu vergeben hat. Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richter ohne juristische Ausbildung. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen wirken in den Strafverfahren vor den Kollegialgerichten des Jugendschöffengerichtes (Amtsgericht) und der Jugendstrafkammer (Landgericht) zu dem bzw. den Berufsrichtern gleichberechtigt mit.
Das Schöffenamt garantiert in der deutschen Gerichtsbarkeit das Gewicht von „Volkes Stimme“. Die zeitliche Beanspruchung eines Schöffen/einer Schöffin erstreckt sich i.d.R. auf nicht mehr als zwölf ordentliche Sitzungstage im Jahr, d.h. im Durchschnitt auf einen Sitzungstag pro Monat.
Gewählt werden neben den Haupt- auch sog. Hilfsschöffinnen und Hilfsschöffen, die im Fall der Verhinderung einer Hauptschöffin oder eines Hauptschöffen einspringen. Für dieses Amt sucht die Stadt Bamberg mindestens 48 Bewerberinnen und Bewerber. Im Weiteren ist das Schöffenamt ein Ehrenamt zu dessen Ausübung ein Schöffe von seinem Arbeitgeber freizustellen ist und für dessen Ausübung der Schöffe einen Entschädigungsanspruch hat, so dass ihm durch die Wahrnehmung dieses Amtes kein wirtschaftlicher Nachteil entsteht.
Die Tätigkeit von Jugendschöffinnen und Jugendschöffen erfordert insbesondere eine erzieherische Befähigung sowie Erfahrung in der Jugenderziehung. Dienlich sind diesbezüglich beispielsweise eine Elternschaft des Bewerbers/der Bewerberin, eine Tätigkeit in Jugendverbänden, in Jugendhilfe- oder Jugendfreizeiteinrichtungen, im schulischen oder im Ausbildungsbereich oder im Rahmen einer Betreuungstätigkeit.
Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und den Sitzungsdienst gesundheitlich erfüllen können. Über Ausschlusskriterien zur Geeignetheit zum Schöffenamt gibt ein gesondertes Merkblatt Auskunft, welches bei Anforderung der Unterlagen zur postalischen Zusendung mit dem Bewerbungsbogen zusammen verschickt wird.
Wahlweise stehen der Bewerbungsbogen und das vorgenannte Merkblatt als Download auf der Internetseite der Stadt Bamberg unter www.stadt.bamberg.de/schöffenwahl zur Verfügung
Erste Grundvoraussetzung für eine Aufnahme in die Bewerberliste des Stadtjugendamtes Bamberg sind zunächst der gemeldete Wohnsitz im hiesigen Stadtgebiet sowie ein Lebensalter zum Beginn der am 1. Januar 2024 startenden Amtsperiode, die 5 Jahre umspannt, von mindestens 25 bis höchstens 69 Jahren.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich aufgerufen, sich bis spätestens 27. Februar 2023 im Stadtjugendamt, Außenstelle „Jugendhilfe im Strafverfahren“, Untere Sandstraße 34, 96049 Bamberg (im Technischen Rathaus/Baureferat), unter den Rufnummern 87-1565 oder 87-1566 telefonisch zu melden oder auf Zimmer 105 und 106 persönlich vorzusprechen.
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