Bamberg: Schöffinnen und Schöffen gesucht – Ordnungsamt nimmt Bewerbungen für das Schöffenamt entgegen
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. In der Stadt Bamberg werden 69 Frauen und Männer benötigt, die am Land- oder Amtsgericht Bamberg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung teilnehmen möchten.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, welche
• die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
• in der Stadt Bamberg mit Haupt- oder Nebenwohnsitz wohnen,
• am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden und
• die nicht in Vermögensverfall (Insolvenz) geraten sind.
• Eine weitere wichtige Voraussetzung ist die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache.
Vom Amt eines ehrenamtlichen Richters (Schöffen) ausgeschlossen sind Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind.
Gleiches gilt für Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.
Außerdem können als ehrenamtliche Richter unter anderem ebenfalls nicht berufen werden:
• Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
• Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können,
• Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Rechtsanwälte und Notare, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs und hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer,
• Religionsdiener und Mitglieder solcher religiöser Vereinigungen, die zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind und
Nicht zum Schöffenamt berufen werden sollen außerdem Personen, die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben oder wegen einer Tätigkeit als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Sinne des § 6 Abs. 4 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes oder als diesen Mitarbeitern nach § 6 Abs. 5 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gleichgestellte Personen für das Ehrenrichteramt nicht geeignet sind.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Interessenten senden ihre Bewerbung für das Amt des ehrenamtlichen Richters schriftlich bis zum 27. Februar 2023 an das Ordnungsamt der Stadt Bamberg. Das ausschließlich zu verwendende Bewerbungsformular steht zum Download auf der Internetseite der Stadt Bamberg https://www.stadt.bamberg.de/schöffenwahl bereit.
Weitere Informationen gibt es in der Wahlamtsgeschäftsstelle der Stadt Bamberg, Rathaus am ZOB, Zimmer 1.17 (Tel. 0951 87-1290, E-Mail: wahlen@stadt.bamberg.de).
Wir bitten um Beachtung, dass die Vorschlagslisten für die Berufung zu einem Schöffen der Jugendgerichte (Jugendschöffe) vom Stadtjugendamt aufgestellt werden. Hierfür wenden Sie sich bitte an die Jugendgerichtshilfe unter Tel. 0951/87-1565 oder -1566.
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