Landratsamt Coburg: Vereinspauschale – Jetzt die Anträge stellen
Der Freistaat Bayern unterstützt den Sportbetrieb in Vereinen pauschalisiert in Form der Vereinspauschale. Deshalb weist der Fachbereich Bildung, Kultur und Sport am Coburger Landratsamt darauf hin, dass in diesen Tagen die Antragsunterlagen inklusive Anschreiben und Hinweisblatt an die Sport- und Schützenvereine im Landkreis Coburg verschickt werden.
Als Verein kann die staatliche Vereinspauschale erhalten, wer
– mindestens 500 Mitgliedereinheiten erreicht,
– einen Jugendanteil von mindestens zehn Prozent der Gesamtmitglieder erreicht,
– Einnahmen durch Beiträge und Spenden mindestens in Höhe des sich ergebenden Sollaufkommens erzielt hat,
– steuerrechtlich gemeinnützig ist (aktueller Bescheid),
– Mitglied im BLSV oder BSSB ist.
Der Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale muss ausnahmslos bis spätestens 1. März 2023 inklusive der Übungsleiterlizenzen vorgelegt werden. Ausdrücklich weist das Landratsamt darauf hin, dass es sich beim 1. März 2023 um eine Ausschlussfrist handelt: „Später eingehende oder unvollständige Antragsunterlagen werden nicht berücksichtigt!“
Ab diesem Jahr ist auch eine digitale Einreichung per E-Mail oder Onlineportal möglich. Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen erhalten die Verantwortlichen der Vereine über die Homepage www.landkreis-coburg.de/244-0
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