Landkreis Lichtenfels: Umwelttipp – Entsorgung von ausgedienten Elektrogeräten
Eine defekte Waschmaschine, ein ausgedienter Kühlschrank, ein nicht mehr funktionierender Föhn – egal, ob es sich um ein Elektrogroß- oder um ein Elektrokleingerät handelt, nach dem Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) müssen alle ausgedienten Geräte gesammelt und erfasst werden. Auf keinen Fall dürfen Elektrogeräte in den Hausmüll – unabhängig von ihrer Größe. Darauf weist das Team der Abfallwirtschaft am Landratsamt Lichtenfels hin.
Nutzen Sie die Angebote im Landkreis Lichtenfels zur Abgabe und leisten Sie so Ihren Beitrag zum Umweltschutz. Die Kosten für die Rücknahme und Verwertung wurden bereits auf den Verkaufspreis umgelegt. Daher ist es wichtig, dass diese Geräte auch tatsächlich zurückgegeben werden.
Elektrokleingeräte sind Elektrogeräte mit einer Kantenlänge von maximal 50 cm und können auf allen Wertstoffhöfen, sowie im Wertstoffzentrum Lichtenfels, kostenfrei abgegeben werden. Akkus und Batterien sind unbedingt vorher zu entfernen und in die hierfür vorhandenen Behälter zu geben. Zu den Elektrokleingeräten zählen zum Beispiel Anrufbeantworter, Bügeleisen, Computer, Drucker, Fön, Fritteuse, Handy, Kaffeemaschine, Mixer, Notebook, Rasierapparat, Wasserkocher etc.
Elektrogroßgeräte können im Wertstoffzentrum Lichtenfels zu den regelmäßigen Öffnungszeiten kostenfrei abgegeben werden. Sollte keine Transportmöglichkeit bestehen, finden auch vierteljährlich Sammlungen statt. Die nächsten Sammeltouren starten im Februar 2023. Nach vorheriger Anmeldung unter der Abfallhotline 09571/189030 werden diese Geräte dann direkt an der Grundstücksgrenze abgeholt.
Unter Elektrogroßgeräte fallen zum Beispiel Bügelmaschine, Elektroherd, Fernseher, Geschirrspülmaschine, Gefrierschrank, Kühlschrank, Wäschetrockner, Waschmaschine etc.
Bei Fragen hierzu oder auch bei Fragen zur richtigen Entsorgung anderer Abfälle aus privaten Haushalten steht das Team der Abfallwirtschaft unter der Telefonnummer 09571/18-9030 gerne zur Verfügung.
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