Ebermannstadt: Bei Fahrzeugkontrolle offenen Haftbefehl vollstreckt

Symbolbild Polizei

Ebermannstadt. Die Fahrt nach Nordrhein-Westfalen war für einen 29-jährigen Mann aus Osteuropa am Donnerstagmorgen in Ebermannstadt abrupt zu Ende. Für ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hamburg vor, so dass er seine Reise vorerst nicht fortsetzen konnte.

Gegen 03.00 Uhr kontrollierten Beamte der Polizei Ebermannstadt einen Daimler-Sprinter mit ausländischer Zulassung auf der B 470. In dem Kleintransporter befanden sich mehrere Personen mit unterschiedlichen Reisezielen in der Bundesrepublik. Bei der Überprüfung der Fahrgäste stellte sich heraus, dass gegen einen jungen Mann, der zu seiner neuen Arbeitsstelle in Düren unterwegs war, unter anderem ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis vorlag. Dieser würde nur durch sofortige Zahlung eines Geldbetrages in vierstelliger Höhe abgewendet werden. Da er das Geld vor Ort nicht aufbringen konnte, wurde er vorläufig festgenommen und zur Dienststelle verbracht. Ob Angehörige oder sein neuer Arbeitgeber für die Geldstrafe aufkommen und ihn somit von der drohenden Haft bewahren, wird sich im Laufe des Tages entscheiden.

Auch geriet der 28-jährige Fahrer ins Visier der Beamten, da er bei einem Busunternehmen beschäftigt ist und die Fahrgäste gegen Entgeld beförderte. Jedoch konnte er keine Erlaubnis zur Personenbeförderung vorzeigen und Aufzeichnungen über seine Lenk- und Ruhezeiten nicht vorweisen. Nach Erhebung eine Sicherheitsleistung durfte der Mann mit seinem Kleinbus die Fahrt fortsetzen.