Landkreis Lichtenfels: Umwelttipp – Schritt für Schritt zur PV-Kleinanlage
Vielleicht haben Sie schon einmal die folgenden Begriffe aufgeschnappt: Balkon-PV-Anlage, Balkonkraftwerk, Mini-Solaranlage, Stecker-Solargerät, steckerfertige Erzeugungsanlage, Plug & Play PV,… Doch was steckt dahinter?
Wie Klimaschutzbeauftragte Anika Leimeister erläutert, versteht man darunter eine kleine PV-Anlage, die aus einem oder wenigen PV-Modulen und Wechselrichter besteht und an den eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreis angeschlossen wird.Die Sonnenenergie kann dann mit Hilfe der PV-Module in elektrische Energie umgewandelt werden, hierbei handelt es sich um Gleichstrom.
Um den Gleichstrom in im Haushalt nutzbaren Wechselstrom umzuwandeln wird ein Wechselrichter benötigt. Der erzeugte Strom kann dann selbst verbraucht werden. Überschüssiger Strom, der im Haushalt nicht verbraucht werden kann, fließt ins öffentliche Stromnetz.
Doch was muss man beachten und wie sollte man vorgehen, wenn man sich für eine PV-Kleinanlage entscheidet? Ein Flyer mit hilfreichen Links steht auf der Homepage des Landkreises www.lkr-lif.de unter dem Reiter Klimaschutz zur Verfügung. Er gibt eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur PV-Kleinanlage:
1. Aufstellort und Anschlusspunkt ermitteln
Ein Stromanschluss muss möglich sein. Zudem sind unterschiedliche Varianten möglich: Aufständerung, Balkon, Fassade, Flachdach, Modulausrichtung kann varieren. Zu beachten(Baurecht): Denkmalschutz, Ensembleschutz, keine Gefährdung durch Anlage, sturmsichere Befestigung, Standsicherheit Balkon/Geländer, elektr. Sicherheit gewährleistet
2. Dimensionierung & Wirtschaftlichkeit prüfen
Bei der Dimensionierung sollte eine 600-VA-Scheinleistung des Wechselrichters eingehalten werden, da diese die Obergrenze für das vereinfachtes Verfahren darstellt (Anschluss an Hausnetz und Anmeldung durch Anlagenbetreiber). Häufig werden ein bis drei Module installiert. Der Rechner zeigt Ihnen, wie viel Strom und Geld Sie mit einer PV Kleinanlage einsparen können (Link: https://solar.htw-berlin.de/rechner/stecker-solar-simulator/)
3. Vermieter bzw. Eigentümer Gesellschaft informieren und Einverständnis einholen
4. Über Anforderungen des Netzbetreibers informieren
Die Netzbetreiber im Landkreis Lichtenfels haben hierfür Formulare erstellt. Diese sind unter folgenden Links verfügbar: 20220316-bayernwerk-anmeldung-steckerfertige-erzeugungsanlage (bayernwerk-netz.de) – Nachweis durch Zeugen (suec-netze.de)
5. Stromzähler prüfen und ggf. wechseln
Folgende Anforderung sollte ein Stromzähler erfüllen: Mit Rücklaufsperre (bei digitalen Stromzählern vielfach standardmäßig verbaut); DIN VDE V 0100-551: Zweirichtungszähler (von den meisten Netzbetreibern gefordert).
6. Elektroinstallation prüfen und Energiesteckdose (Wieland-Steckdose) anbringen lassen
Hierbei ist die Sicherung und die Steckdose zu prüfen
Sicherungen DIN VDE V 0100-551:16 Ampère-Sicherung gegen 13 Ampère-Sicherung austauschen. Vornorm DIN VDE V 0100-551 (Errichten von Niederspannungsanlagen) fordert geeignete Energiesteckvorrichtung nach DIN VDE V 0628-1. Ein Schuko-Stecker (normale Haushaltssteckdose) stellt keinen normkonformen Anschluss dar. Auch die Netzbetreiber fordern meist Anschluss nach DIN VDE V 0100-551, also eine geeignete Einspeisesteckdose zur Vermeidung von Überlastung der Stecker und Kabel. Das kann durch einen sog. Wieland-Stecker (bis 16 Ampère Dauerlast) erfüllt werden.
7. Kauf der Anlage
Die Stromerzeugungsanlage sollte den Bedingungen der VDE Anwendungsregel VDE-AR-N 4105:2018-11 genügen. Eine Marktübersicht über unterschiedliche PV-Kleinanlagen im Vergleich ist unter https://www.pvplug.de/marktuebersicht/ zu finden.
8. Anmeldung beim Netzbetreiber
Schließlich müssen die Formulare und an den Netzbetreiber gesendet werden: 20220316-bayernwerk-anmeldung-steckerfertige-erzeugungsanlage (bayernwerk-netz.de). Nachweis durch Zeugen (suec-netze.de)
9. Installation der Anlage und sichere Befestigung
Zu beachten ist hierbei, dass keine Gefährdung durch die Anlage auftritt, diese sturmsicher befestigt, die Standsicherheit Balkon/Geländer gewahrt und die elektrische Sicherheit gewährleistet bleiben. Gegebenenfalls ist die Brandversicherung zu aktualisieren, hier sollte man bei der Versicherung nachfragen.
10. Registrierung im Marktstammdatenregister
Schlussendlich ist eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur unter www.marktstammdatenregister.de zeitnah nach Inbetriebnahme erforderlich. Jedes Kilowatt erzeugter Solarstrom tut dem Klima Gutes, denn der Netzbezug von konventionellen Strom wird vermindert, so Klimaschutzbeauftragte Anika Leimeister. Hierbei kann man durchaus auch Geld sparen. Allerdings sollte man auch hier sein Nutzerverhalten für mehr Effizienz anpassen, das heißt, elektrische Geräte möglichst in den Mittagsstunden nutzen.
Alles noch zu theoretisch? Am Montag, 16. Januar 2023, findet von 18 bis 19 Uhr ein kostenloser Online-Vortrag von LandSchafftEnergie statt. Dieser gibt dabei einen sonnigen Einstieg in das Thema und Tipps für die eigene Anlage. Eine vorherige Anmeldung unter https://www.tfz.bayern.de/service/veranstaltungen/index.php ist erforderlich.
Für weitere Fragen steht die Klimaschutzbeauftragte des Landkreis Lichtenfels gerne zur Verfügung. Zu erreichen ist sie unter der Telefonnummer 09571/18-9600 oder per E-Mail an Anika.Leimeister@landkreis-lichtenfels.de.
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