Landkreis Lichtenfels: Katastrophenschutz-Führungsgruppe noch besser aufgestellt
Im Falle einer Katastrophe hat das Landratsamt als Katastrophenschutzbehörde eine Vielzahl von Aufgaben binnen kürzester Zeit zu erledigen. Das erfolgt durch die Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK).
Am Schadensort selbst nimmt bei Katastrophen der Örtliche Einsatzleiter (ÖEL) die Aufgaben des Landratsamtes wahr und leitet im Rahmen des Auftrags und den Weisungen der Führungsgruppe Katastrophenschutz alle Einsatzmaßnahmen vor Ort und kann auch allen eingesetzten Kräften Weisungen erteilen. Der Örtliche Einsatzleiter ist somit verlängerter Arm der Katastrophenschutzbehörde und erledigt die ortsbezogenen Führungsaufgaben.
Das Bayerische Katastrophenschutzgesetz gibt vor, dass die Katastrophenschutzbehörde bereits vorab fachlich geeignete Personen als Örtliche Einsatzleiter benennt. Bislang sind dies bereits Kreisbrandrat Timm Vogler, Kreisbrandinspektor Thilo Kraus, Kreisbrandmeister Christian Schilder sowie vom Technischen Hilfswerk der Ortsbeauftragte Johannes Stich und vom Sanitätsdienst Tobias Eismann.
Landrat Christian Meißner konnte nun mit Kreisbrandinspektor Oliver Schardt eine weitere Führungskraft zum vorabbenannten Örtlichen Einsatzleiter bestellen. Der Landrat betonte, dass es keineswegs eine Selbstverständlichkeit ist, wenn ehrenamtlich Tätige, die in ihren Hilfs- und Rettungsorganisationen bereits als Führungskraft sehr stark eingebunden sind, auch noch diese ganz besondere Aufgabe und Herausforderung annehmen.
Die fachliche Ausbildung zum Örtlichen Einsatzleiter obliegt der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried und umfasst neben dem Lehrgang Stabsarbeit den Grund- und Abschlusskurs zum Örtlichen Einsatzleiter, der mit einer Prüfung abschließt. Landrat Christian Meißner zeigte sich sehr erfreut, dass mit einer weiteren Führungskraft die Örtliche Einsatzleitung und somit der Katastrophenschutz im Landkreis Lichtenfels noch besser aufgestellt ist.
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