Leistungen des „Zentrum Bayern Familie und Soziales“ für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen
Welt-Braille-Tag 2023
Heute ist Welt-Braille-Tag. Der 2019 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen ins Leben gerufene Tag läutet den Monat der Braille-Schrift ein und rückt die außergewöhnliche Lebenssituation sehbehinderter Menschen in den Fokus. Bereits 1825 entwickelte der blinde französische Pädagoge Louis Braille das weltweit genutzte taktile Schriftsystem. Er ermöglichte so blinden und sehbehinderten Menschen das Lesen durch Berührung – und damit die aktive Teilhabe an der Gesellschaft. Das Schreiben mit dem Punkte-System ist dank einfacher Hilfsmittel, Schablone und Griffel, möglich.
Bayerisches Blindengeld
„Tage wie der heutige helfen, die Öffentlichkeit für die Belange von sehbeeinträchtigten Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu sensibilisieren“, so Dr. Norbert Kollmer, Präsident der Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS, Bayreuth). „Der Freistaat Bayern leistet einen wichtigen Beitrag und unterstützt Menschen mit Sehbehinderung in ihrer besonderen Situation mit dem Bayerischen Blindengeld.“
Das ZBFS gewährt blinden Menschen mit Wohnsitz in Bayern zum Nachteilsausgleich Blindengeld in Höhe von aktuell 685 Euro pro Monat. Derzeit beziehen über 14.800 Menschen in Bayern diese Leistung. Taubblinde Menschen erhalten aufgrund ihrer außergewöhnlichen Situation doppeltes Blindengeld. Taubblindengeld wird monatlich aktuell an 376 Menschen in Bayern ausgezahlt.
Auch hochgradig sehbehinderte und taubsehbehinderte Menschen können auf Antrag Unterstützungsleistungen von der Landesbehörde ZBFS erhalten – bayernweit beziehen derzeit 3325 Personen diese Leistungen. Hochgradig sehbehinderten Menschen stehen dabei 205,50 Euro, taubsehbehinderten Menschen 411 Euro pro Monat zum Nachteilsausgleich zu. Die barrierefreie Antragstellung ist auf ZBFS – Antrag Bayerisches Blindengeld (bayern.de) möglich.
Im vergangenen Jahr 2022 zahlte das ZBFS insgesamt rund 86,85 Millionen Euro Leistungen nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz (BayBlindG) an Berechtigte aus.
Mehr Informationen finden Sie auf unserer Homepage ZBFS – Bayerisches Blindengeld (bayern.de) unter https://www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/blindengeld/
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