Veränderungen beim Betrieb des Sonnefelder Windparks
Die Ausrufung der Alarmstufe nach dem Notfallplan Gas durch das Bundeswirtschaftsministerium gibt den Betreibern von Windenergieanlagen in Deutschland die Möglichkeit, die Leistung ihrer Windräder zu erhöhen. Der Gesetzgeber hat dazu eigens einen neuen Paragrafen in das Bundesimmissionsschutzgesetz eingefügt. Demnach dürfen die fünf Windenergieanlagen auf Gebiet der Stadt Neustadt sowie der Gemeinde Sonnefeld künftig mit einem höheren Schallleistungspegel laufen. Auf Initiative des Landratsamts Coburg hat die Betreibergesellschaft ihren ursprünglichen Antrag zur Erhöhung des Schallleistungspegels auf 110 db(A) in der Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) auf 104 db(A) nach unten korrigiert. Zweites Ergebnis der Gespräche zwischen dem Landratsamt und der Betreibergesellschaft ist die Tatsache, dass der Bescheid erst ab dem 27. Dezember 2022 gültig ist. Das heißt: Die fünf Windparkanlagen werden während der Weihnachtsfeiertage im bisher gewohnten Betriebsmodus zur Nachtzeit laufen. Der Bescheid des Landratsamtes gilt bis längstens bis 15. April 2023 – sofern die die Alarmstufe nach dem Notfallplan Gas nicht vorher vom Bundeswirtschaftsministerium widerrufen wird.
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