Gesundheitsamt Bamberg: Heimbesuche an Weihnachten – Corona-Tests weiterhin kostenlos

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Wer an Weihnachten, aber auch an den übrigen Tagen seine Lieben in Pflegeeinrichtungen oder Kliniken in der Stadt und im Landkreis Bamberg besuchen möchte, muss weiterhin einen negativen Corona-Test vorlegen. Es wird ein maximal 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest oder ein höchstens 48 Stunden alter PCR-Test von einer Apotheke oder einer anderen Teststelle benötigt.

Das Gesundheitsamt Bamberg weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich durch die jüngste Testverordnung ein paar Änderungen ergeben haben. Kostenfreie Tests gibt es demnach nur noch eingeschränkt. Unter anderem ist die Möglichkeit der Drei-Euro-Zuzahlungstests entfallen. Aber im oben genannten Fall von Besuchen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen kann der Test nach wie vor kostenfrei erfolgen. „Der Nachweis, dass man darauf einen Anspruch hat, ist weiterhin durch eine entsprechende Selbstauskunft möglich“, erklärt Dr. Susanne Nick, die Leiterin des Gesundheitsamtes.

Laut der noch bis zum 28. Februar gültigen Verordnung haben folgende Personen einen Anspruch auf einen kostenfreien Test:

Besucherinnen und Besucher und Behandelte oder Bewohnerinnen und Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:

  • Krankenhäuser
  • Rehabilitationseinrichtungen
  • voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen
  • voll- und teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
  • Einrichtungen für ambulante Operationen
  • Dialysezentren
  • ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
  • Tageskliniken
  • Entbindungseinrichtungen
  • Obdachlosenunterkünfte
  • Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern,
    vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
  • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
  • Pflegende Angehörige im Sinne des § 19 Satz 1 SGB XI
  • Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist („Freitesten“)

Zudem ermöglicht das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege in der Weihnachtszeit vom 23.12.2022 bis 9.1.2023 gewisse Erleichterungen bei den Testnachweisen bei stationären Einrichtungen der Pflege. Welche davon konkret vor Ort angeboten werden, muss bei der jeweiligen Einrichtung erfragt werden.

Weitere Informationen zu dem Thema gibt es auch unter:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/faq-covid-19-tests.html