Stadtwerke Hof informieren zur Strom-, Wärme- und Gaspreisbremse
So wird die Strom-, Wärme- und Gaspreisbremse umgesetzt
In der vergangenen Woche hat der Bundestag die Gesetze zu den so genannten Energiepreisbremsen verabschiedet. Als Antwort auf rasant steigende Energiekosten will die Bundesregierung mit den Preisbremsen Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen schnell und wirksam finanziell entlasten. Nachdem der Staat den Abschlag für Gas und Fernwärme für Dezember 2022 übernommen hat, greift nun für Haushaltskunden ab März 2023 die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse. Rückwirkend werden ab März auch die Monate Januar und Februar 2023 angerechnet.
Für private Haushalte, kleinere und mittlere Unternehmen wird eine Grundmenge von 80 Prozent des – vereinfacht gesprochen – bisherigen Jahresverbrauchs vom Staat subventioniert. Beim Gas ist der Arbeitspreis bei 12 Cent, für Fernwärme bei 9,5 Cent und für Strom bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt (jeweils Bruttowerte, also inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte). Wer mehr als 80 Prozent der bisherigen Energie verbraucht, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den aktuellen Vertragspreis. Mit dieser Regelung will die Regierung weiterhin Anreize zum Energiesparen setzen. Die Preisbremsen gelten zunächst bis Ende 2023, eine Verlängerung bis einschließlich April 2024 ist aber zu erwarten. Der Grundpreis bleibt von den Preisbremsen unberührt. Wie hoch die Entlastung ausfällt, hängt vom gültigen Arbeitspreis und dem Verbrauch in der Vergangenheit ab. (Beispiel-Berechnungen finden Sie im Dokument anbei.)
Um von den Entlastungen für Strom, Wärme und Gas zu profitieren, müssen Verbraucher nichts tun – es muss kein Antrag gestellt werden. Bei der Berechnung der Energiehilfen stützen wir uns auf vergangenheitsbasierte Prognosen. Der reduzierte Abschlag für Erdgas oder Wärme erfolgt automatisch auf Basis des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Auch die gedeckelten Stromkosten werden entweder auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs im Jahr 2021 oder über die aktuelle Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers berechnet. Haus- und Wohnungseigentümer profitieren direkt von den Entlastungen – Mieter erst, wenn die Vermieter diese über die Betriebskostenabrechnung weitergegeben haben. Über die ab März 2023 vorgesehenen Abschlags- und Vorauszahlungen informieren die Stadtwerke Hof vor dem 1. März. Das gilt für alle drei Preisbremsen.
„Für unsere Kundinnen und Kunden sind die derzeitigen Preise eine enorme Belastung – daher sind die Preisbremsen ein wichtiger Schritt, um Haushalte und Unternehmen zu entlasten“, sagt Jean Petrahn, Geschäftsführer der Stadtwerke Hof. Für die Stadtwerke bedeute die Umsetzung der Preisbremsen allerdings einen erheblichen Aufwand, da tausende Zahlungsläufe angepasst werden müssen. „Selbstverständlich geben wir alles, damit alle unsere Kundinnen und Kunden fristgerecht von den Entlastungen profitieren“, so Petrahn.
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