Landkreis Lichtenfels sucht Jugendschöffen
Für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 sind die Jugendschöffen aus dem Amtsgerichtsbezirk Lichtenfels neu zu bestellen. Die Jugendschöffen sind hierbei vom Sachgebiet Jugend und Familie Lichtenfels zur Wahl vorzuschlagen.
Das Schöffenamt steht grundsätzlich allen Deutschen offen, die zu Beginn der Amtsperiode (1. Januar 2024) das 25. Lebensjahr vollendet und das 70. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und im Landkreis Lichtenfels wohnen. Bewerber für dieses Amt sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich mit dem Landratsamt Lichtenfels, Sachgebiet Jugend und Familie (Telefonnummer 09571/18-4200) in Verbindung zu setzen bzw. bis 13. Januar 2023 schriftlich ihr Interesse zu bekunden.
Dabei sind anzugeben: Anrede, Familienname (auch Geburtsname und soweit vorhanden auch akademischer Grad), Vorname, Familienstand, Geburtsdatum und Geburtsort, Beruf, Staatsangehörigkeit und Wohnanschrift mit Angabe, seit wann im Landkreis Lichtenfels wohnhaft. Ferner sind noch Angaben über erzieherische Befähigung und Erfahrungen in der Jugenderziehung zu machen. Eventuelle frühere Schöffentätigkeiten sind ebenso mit anzugeben.
Ein Bewerbungsvordruck kann auf Wunsch auch vom Sachgebiet Jugend und Familie Lichtenfels zugesandt werden.
Über die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste entscheidet der Jugendhilfeausschuss. Aus dieser Vorschlagsliste wählt dann der Wahlausschuss am Amtsgericht Lichtenfels die Jugendschöffen aus.
Neueste Kommentare