Erzbistum Bamberg: Neues kirchliches Arbeitsrecht wird vorläufig angewendet
Der künftige Erzbischof entscheidet für das Erzbistum Bamberg abschließend
Die deutschen Bischöfe haben nach Beratung in der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands am 22. November 2022 eine Änderung der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ beschlossen (jetzt: „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“) und ihre Umsetzung in Diözesanrecht empfohlen. Der Bamberger Diözesanadministrator Weihbischof Herwig Gössl erklärt die Regelungen der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ in der Fassung vom 22. November 2022 für das Erzbistum Bamberg mit Wirkung zum 1. Januar 2023 für vorläufig anwendbar, bis der künftige Erzbischof von Bamberg über die diözesangesetzliche Umsetzung der geänderten Grundordnung abschließend entschieden hat.
Hintergründe zur Neufassung des Kirchlichen Arbeitsrechts können hier nachgelesen werden: https://www.dbk.de/presse/aktuelles/meldung/neufassung-des- kirchlichen-arbeitsrechts
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