LPV Forchheim informiert: Schlittenfahren nur außerhalb von Naturschutzgebieten

Das Walberla im Winter © Der Neue Wiesentbote
Das Walberla im Winter © Der Neue Wiesentbote

Rücksichtnahme beim Rodeln

Nun hält der Winter, was er verspricht: Temperaturen unter dem Gefrierpunkt und Schnee, der in der Sonne glitzert. Zahlreiche Familien gönnen sich zwischen den Weihnachtsvorbereitungen einen Nachmittag in der Natur und stürzen sich auf weißen Hängen mit ihren Schlitten ins Vergnügen. Zu beachten ist allerdings, dass sich nicht jeder vielversprechende Hügel fürs Schlittenfahren eignet. Insbesondere, wenn die Schneedecke noch nicht dick genug ist, kann die darunterliegende Vegetation leicht Schaden nehmen.

Jeder kennt das Bild von dunklen Schlittenspuren im hellen Hang, die entstehen, wenn die Oberfläche bereits bis auf die Wiese oder sogar Erde abgenutzt ist. Ohne die schützende Schneeschicht wird hier leicht die Vegetationsdecke aufgerissen.

Ärgerlich ist das auf Privatgrund – und fatal ist es dort, wo wertvolle und seltene Lebensräume nachhaltig geschädigt werden. Im Naturschutzgebiet Ehrenbürg – bekannt sind seine beiden Gipfel Walberla und Rodenstein – wachsen auf den beliebtesten Rodelhängen empfindliche Magerrasen, die nur unter einer sehr dicken Schneeschicht sicher sind.

Ausgerechnet in steileren Bereichen, wo man mit dem Schlitten ordentlich Fahrt aufnimmt, entstehen so sehr schnell Rohbodenstellen, die bei künftigen Regenfällen zu tiefen Rinnen ausgespült werden. Sie können sich auf dem nährstoffarmen, flachgründigen Boden nur schwer wieder regenerieren. Es ist daher ratsam, zum Rodeln nicht gerade ein Naturschutzgebiet anzusteuern – insbesondere, wenn es zahlreiche andere Hänge in der Region gibt, wo das Schlittenvergnügen nicht durch Schäden an der Natur teuer bezahlt wird.

Jana Wiehn
Gebietsbetreuerin für Schutzgebiete im Landkreis Forchheim,
Landschaftspflegeverband Forchheim e.V.