Bayreuther Stadtverwaltung erinnert an Räum- und Streupflicht

Der Winterdienst in der Stadt Bayreuth ist auf mehrere Säulen aufgebaut. Eine davon sind Bayreuths Bürgerinnen und Bürger, die für geräumte Gehwege und Gehbahnen entlang ihrer Grundstücke sorgen müssen. Die Einzelheiten sind in einer Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung geregelt. So müssen Gehsteige und Wege, die an  private Grundstücke angrenzen, von den Anwohnern werktags zwischen 7 Uhr und 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen zwischen 8 und 20 Uhr, von Schnee freigehalten und bei Bedarf mit Sand oder Splitt gestreut werden. Auch am Randbereich öffentlicher, anliegender Straßen muss bei fehlendem Gehsteig eine mindestens 1,20 Meter breite Gehbahn gesichert werden. Hierzu zählen auch öffentliche Straßen, die als Fußgängerzonen genutzt werden. In diesem Fall ist ein Streifen zwischen der Straßengrundstücksgrenze und der Entwässerungsrinne, mindestens jedoch eine Gehbahn mit der Breite von zwei Meter (im Bereich der Fußgängerzone Maximilianstraße ein vier Meter breiter Streifen) gemessen von der Straßengrundstücksgrenze zu sichern. Nur bei extremer Gefahr, beispielsweise bei Eisregen, darf auch Salz gestreut werden. Die Stadt bittet die Hausbesitzer, den Schnee nicht auf die Straße zu schaufeln, denn beim ersten Einsatz der Räumfahrzeuge wird dieser Schnee wieder  zurückgeschoben. Schnee sollte auf der Hausseite der Gehwege oder an einer geeigneten Stelle auf dem Grundstück gelagert werden. Und noch eine Bitte des  Stadtbauhofs: Die rund 900 Streugutboxen, die im Stadtgebiet aufgestellt werden, sind das Vorratslager für die im Winterdienst eingesetzten Mitarbeiter der Stadt. Der Inhalt ist nicht für die Allgemeinheit bestimmt und darf nicht entnommen werden. Die Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung kann auf der Internetseite des Stadtbauhofs unter www.stadtbauhof.bayreuth.de im Bereich Straßenreinigung/Winterdienst eingesehen werden.