Winterdienst der Stadt Kulmbach gut gerüstet
„Mit Blick auf die vergangenen beiden Wochen können wir davon ausgehen, dass unser Winterdienstsystem auch in diesem Jahr gut funktionieren wird“, erläutert Bauhofleiter Michael Barnickel, der für die Koordinierung und Einsatzpläne der Mitarbeiter des städtischen Bauhofes mit Blick auf die Winterdiensteinsätze verantwortlich ist.
Insgesamt sind im Bauhof sowie bei der Firma Schott 1.000 Tonnen Auftausalz zum Teil bereits eingelagert, zum Teil in einem Lagerservicevertrag geordert. In den vergangenen Jahren wurde die Einlagerungsmenge aufgrund der zurückliegenden milden Winter und der guten Marktlage stetig reduziert. „Im zurückliegenden Winter hatte die Stadt Kulmbach einen Gesamtverbrauch von 870 Tonnen Auftausalz, darum wurden über dem Sommer bereits 520 Tonnen im Frühbezug beschafft, um die Lagerbestände entsprechend aufzufüllen“, erklärt Bauhofleiter Barnickel weiter.
Es sind derzeit 21.000 Liter Calciumchlorid zur Ausbringung von Feuchtsalz im Bauhof eingelagert und bereits 17.000 Liter Calciumlauge (Calciumchlorid mit Wasser) zur direkten Ausbringung vorgemischt. Weiterhin sind rund 380 Tonnen Streusplitt für das Streuen der Gehwege, Plätze und Treppenanlagen eingelagert.
Es stehen 200 befüllte Streukästen im Stadtgebiet und auch die Schneeleitpfähle an den Nebenstrecken sind bereits eingebracht. Die Organisationspläne bzw. Einsatzpläne wurden rechtzeitig unter Berücksichtigung der Auswertung des letzten Winterdienstes und der städtischen Grundstückszukäufe bzw. – veräußerungen überarbeitet und erstellt.
Die 14 Winterdienstfahrzeuge sind bereits größtenteils in bewährter Weise von der Bauhof-eigenen Werkstatt auf Winterdienst umgerüstet worden. Im Winterdienst der Stadt Kulmbach sind 11 Fahrzeuge zum Räumen und Streuen der Straßen, Wege und Plätze sowie 3 Fahrzeuge für die Gehsteige eingesetzt.
Es sind insgesamt ca. 234 Straßenkilometer im Winterdienst zu betreuen. Dazu sind 17 Fahrer eingeteilt. Es sind 3 Fahrzeuge doppelt besetzt, um die wichtigen Bereiche wie z. B. den Krankenhausberg, den Weiherer Berg, den Rehberg sowie Schul- und Kindergartenwege und die Buslinien intensiv betreuen zu können.
Im Handstreudienst sind in 27 Bezirken 40 Mitarbeiter eingesetzt, um städtische Gehsteige, Bushaltestellen, Treppenanlagen, Fußgängerübergänge und öffentliche Flächen zu räumen und zu streuen.
Auch das Friedhofspersonal ist mit im Alarmierungsplan des Handstreudienstes eingebunden, somit werden die Winterdienstarbeiten in diesen Bereichen im Einsatzfall ab 5.00 Uhr morgens aufgenommen.
Im Rahmen der obligatorischen Winterdienstbesprechung, bei der die Mitarbeiter des Bauhofes zusammenkommen, um sich einer Sicherheitsunterweisung für den Winterdienst zu unterziehen und um die Dienst- und Einsatzpläne zu besprechen, dankte Oberbürgermeister Ingo Lehmann den Kolleginnen und Kollegen für ihren Einsatz und betonte, dass der umfangreiche Räum- und Streudienst der Stadt Kulmbach weit über die reinen Pflichten einer Kommune hinausgeht. „Ein Winterdienst in diesem Ausmaß ist rechtlich gesehen eine freiwillige Leistung einer Stadt, die wir aber gerne in Kauf nehmen, um für die Sicherheit der Menschen in Kulmbach aufzukommen“, betonte der Oberbürgermeister.
Der Winterdienst stellt für die beteiligten Mitarbeiter eine besondere körperliche wie auch psychische Belastung dar. So muss im Handstreudienst oft über Stunden nasser Schnee geräumt und geschaufelt werden. Der Wechsel zwischen den einzelnen Einsatzorten wird meist mit einem Kleintransporter durchgeführt, auch diese starken und ständigen Temperaturschwankungen sind sehr anstrengend und führen zu schneller Müdigkeit. Hinzu kommen Einsätze in den frühen Morgenstunden oder spät in der Nacht.
„Wir möchten aber natürlich auch an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger appellieren“, führte Oberbürgermeister Lehmann aus. „Jeder Bürger hat die ihm übertragenen Räum- und Streupflichten der anliegenden Gehwege zu erfüllen. Insbesondere möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass die wechselseitige Winterdienstpflicht bei einem einseitigen Gehweg in der Winterdienstverordnung geändert wurde. Das heißt, derjenige Anwohner bei dem der Gehweg direkt anliegt, ist alleine für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich“.
All diese Pflichten sind in der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter geregelt. Diese ist auf der Webseite der Stadt Kulmbach unter folgendem Link zu finden: file:///C:/Users/jonas.gleich/Downloads/110.1%20(1).pdf
Zudem hat sich jeder Verkehrsteilnehmer an die gegebenen Straßen- und Gehwegverhältnisse anzupassen und die Wege sind so hinzunehmen, wie sie sich erkennbar darbieten. Alle Verkehrsteilnehmer müssen im Winter den Witterungsverhältnissen angemessen ausgerüstet sein, d.h. Fahrzeuge müssen entsprechende Winterreifen und Fußgänger geeignetes Schuhwerk tragen.
Für Fahrten im Winter sollte grundsätzlich mehr Zeit eingeplant werden, und auch ausreichend Platz für die Räumfahrzeuge ist freizuhalten. Die Winterdienstfahrzeuge werden besonders in Siedlungsstraßen beim Streu- und Räumdienst immer wieder durch parkende Fahrzeuge behindert, wodurch es zu teilweise erheblichen zeitlichen Verzögerungen und Gefahren im Winterdiensteinsatz kommt.
Aber auch andere größere Fahrzeuge (z.B. Müllabfuhr) werden immer wieder, vor allem in Wendehämmern, durch parkende Fahrzeuge blockiert. Der Bauhof bittet deshalb alle Fahrer, ihre Autos nicht auf Anliegerstraßen und insbesondere nicht in den Wendehämmern zu parken, sondern die Kraftfahrzeuge auf den Privatgrundstücken abzustellen.
Wenn Fahrzeuge auf den Straßen stehen, können die Fahrbahnen nicht ordnungsgemäß von den Schneemassen befreit werden. Außerdem reduziert sich die nutzbare Fahrbahnbreite dadurch unnötig.
Der Bauhof und die Stadt Kulmbach appellieren deshalb an alle Verkehrsteilnehmer, die Mitarbeiter des Winterdienstes durch das Einhalten dieser einfachen Verhaltensregeln zu unterstützen, und bitten die Verkehrsteilnehmer um mehr gegenseitige Rücksichtnahme. Es wird darauf hingewiesen, dass der Winterdienst nur vorgenommen werden kann, wenn eine Restdurchfahrbreite von vier Metern verbleibt, da die eingesetzten Schneepflüge oft schon selbst eine Breite von 3,20 Meter aufweisen.
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