Eggolsheim: Die Regierung von Oberfranken informiert über das weitere Vorgehen bei der Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen auf der Langen Meile
Regierung von Oberfranken erklärt weiteres Vorgehen zur Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen auf der Langen Meile und im Regionalen Planungsverband Oberfranken-West
von Thomas Weichert
Zur Berichterstattung zur Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen, insbesondere auf der Langen Meile, hat sich nun die Pressesprecherin der Regierung von Oberfranken, Sabine Kerner, zu Wort gemeldet. Sie erläutert in ihrer Stellungnahme das weitere Vorgehen zur Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie im Regionalplan der Regierung und des Regionalen Planungsverband Oberfranken-West.
Der Planungsausschuss, in dem Vertreterinnen und Vertreter der Landkreise und Städte und Gemeinden sitzen, berät und beschließt unter anderem darüber, welche Flächen für die Windkraftnutzung als Vorrangflächen in den Regionalplan aufgenommen werden. Die planerischen Grundlagen und Beschlussvorschläge für die beiden oberfränkischen Regionalen Planungsverbände West und Ost werden von den Regionsbeauftragten erarbeitet, die auf Grundlage des Bayerischen Landesplanungsgesetzes der Regierung von Oberfranken zugeordnet sind. Die dort erarbeiteten Planungsunterlagen und Stellungnahmen dienen den Gremien der Regionalen Planungsverbände als Entscheidungsgrundlage. Aktuell hat der Regionale Planungsverband Oberfranken-West in seiner Sitzung am 17. November 2022 die Fortschreibung des Regionalplans im Kapitel Windenergie beschlossen.
Bei der Auswahl und Festlegung der Vorranggebiete nehmen die regionalen Planungsverbände grundsätzlich die gesamte Fläche einer Region in den Blick. Als erster Schritt werden die Potentialflächen ermittelt, auf denen Windkraft nicht von vornherein ausgeschlossen ist. Danach erfolgt zunächst eine Bewertung dieser Potentialflächen durch verschiedene Fachstellen bei der Regierung von Oberfranken, bei den Landratsämtern und durch weitere betroffene Behörden. Anschließend werden die Potentialflächen zunächst im Regionalplanverfahren und im Anschluss an ein öffentliches Beteiligungsverfahren geprüft und abgewogen. Bei den Potentialflächen handelt es sich also noch nicht um verbindliche Vorranggebiete für Windenergie, sondern um eine vorbereitende Arbeitsunterlage.
In einer Besprechung im Rathaus Ebermannstadt mit Vertretern des Landratsamtes Forchheim, der Regierung von Oberfranken, der Gemeinde Eggolsheim, der Stadt Ebermannstadt sowie dem Umweltministerium wurde eine erste vorläufige Karte mit Potentialflächen vorgezeigt und im Nachgang der Ausschnitt für die Gemeinde Eggolsheim als interne Arbeitsgrundlage übermittelt. In dieser Sitzung des Regionalen Planungsverbandes wurde angekündigt, dass die Potentialflächen allen Kommunen voraussichtlich im Januar zur Verfügung gestellt werden können.
Im Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung werden im weiteren Verlauf selbstverständlich die Planunterlagen ausgelegt und im Internet auch der Öffentlichkeit zur Einsicht und Stellungnahme bereitgestellt. Erst nach Auswertung und Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen fasst der Regionalen Planungsverband dann einen Beschluss über die Gebiete, welche künftig als Vorranggebiete für den Bau von Windenergieanlagen zur Verfügung gestellt werden sollen.
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