Dringlichkeitsantrag der Bayern SPD-Landtagsfraktion: Keine Abschiebung von Menschen, die unter das zukünftige Chancen-Aufenthaltsrecht fallen
SPD fordert: Keine Abschiebung von Menschen, die unter das Chancen-Aufenthaltsrecht fallen
Gut integrierte Migrantinnen und Migranten, die vom künftigen Chancen-Aufenthaltsrecht profitieren könnten, dürfen nicht abgeschoben werden. Mit dieser Forderung an CSU und Freie Wähler will die SPD-Landtagsfraktion weitere Fälle wie den eines Äthiopiers verhindern, dessen Abschiebung im Landkreis Garmisch-Partenkirchen gerade noch gestoppt werden konnte. „Wir wollen, dass alle Fälle in Bayern überprüft werden, bei denen die Gefahr besteht, dass Menschen trotz guter Aussichten beim Chancen-Aufenthaltsrecht abgeschoben wurden“, erklärt die ausländer- und asylpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Alexandra Hiersemann (Erlangen/ERH).
Der Fall des Äthiopiers, der gut integriert und straffrei seit acht Jahren in Deutschland lebte, ist exemplarisch für die aktuelle Situation: Er wurde Mitte Oktober in Abschiebehaft genommen, obwohl er von der Ausländerbehörde gerade erst eine Beschäftigungserlaubnis als Hilfskraft in der Produktion zugesichert bekommen hatte. Zuständig dafür war ein und dieselbe Behörde, das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen. Die Abschiebung war für Ende November geplant – gewissermaßen in letzter Sekunde wurde sie vom Landratsamt gestoppt. Dies erst nach anwaltlichem Druck und Hinweis auf ein einschlägiges Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1999. In dem Urteil des Karlsruher Gerichts steht explizit, dass eine konkret bevorstehende Altfall- oder Härtefallregelung zur Aussetzung einer Abschiebung führt. Dieser Richterspruch war laut Landratsamt „allgemein nicht bekannt“ – was Alexandra Hiersemann sehr merkwürdig findet, da er in einschlägigen Stellungnahmen von Anwaltsverbänden prominent erwähnt war.
Die Sozialdemokraten fordern CSU und Freie Wähler per Dringlichkeitsantrag auf, nicht nur auf weitere aufenthaltsbeendende Maßnahmen in diesem Personenkreis zu verzichten, sondern auch darzulegen, wie viele Fälle es gab, bei denen seit dem 6. Juli 2022 Menschen abgeschoben wurden, obwohl sie voraussichtlich unter das Chancen-Aufenthaltsrecht gefallen wären. Andere Bundesländer haben bereits vorgesorgt, dass derartige rechtswidrige und inhumane Maßnahmen nicht mehr verhängt werden.
Alexandra Hiersemann: „Wir haben bereits im März eine (Vorgriffs-)Regelung – wie in anderen Bundesländern praktiziert – beantragt, die derartige Abschiebungen verhindert. CSU und Freie Wähler stehen nun in der Pflicht, das Versäumnis nachzuholen und die Abschiebungen der vergangenen Monate auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen.“
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