Bamberger Geschäfte dürfen Weihnachtsbäume ohne zusätzliche Gebühren und Genehmigung aufstellen
Stadt genehmigt Weihnachtsbäume in der Innenstadt
Geschäfte dürfen Weihnachtsbäume grundsätzlich ohne zusätzliche Gebühren und Genehmigung aufstellen
Wer vor seinem Geschäft in der Bamberger Innenstadt Weihnachtsbäume aufstellen möchte, kann dies in diesem Jahr erstmalig ohne zusätzliche Gebühren und ohne eine weitere Erlaubnis tun. Möglich gemacht hat das ein Antrag vom Stadtmarketing Bamberg beim Oberbürgermeister der Stadt Bamberg Andreas Starke. Vorausgegangen waren, laut Stadtmarketing Bamberg, gleich mehrere Anfragen von Händlern, ob das Aufstellen von Weihnachtsbäumen vor dem eigenen Unternehmen grundsätzlich erlaubt ist.
„Wir freuen uns darüber, dass die Stadt Bamberg dem Antrag vom Stadtmarketing Bamberg so unbürokratisch und schnell zugestimmt hat und auf die Sondernutzungsgebühr für Weihnachtsbäume in diesem Jahr verzichtet“, so der Geschäftsführer vom Stadtmarketing Bamberg Klaus Stieringer. Grundsätzlich können also Weihnachtsbäume ohne zusätzliche Gebühren vor dem eigenen Unternehmen aufgestellt werden.
Soweit vor den Geschäften aufgestellte Weihnachtsbäume den Gemeingebrauch nicht über Gebühr beeinträchtigen, braucht auch keine Erlaubnis eingeholt werden. Dies bedeute insbesondere, dass ausreichend Platz für den Fußgängerverkehr verbleiben muss. Für den Bereich der Fußgängerzone – auch in Verlängerung in der Hauptwachstrasse bis Kettenbrücke – bedeutet dies konkret, dass regelmäßig eine Tiefe der Bäume ab Hauswand von 1m toleriert werden kann. Dabei gilt aber, dass das fußgängerfreundliche Pflaster immer frei gehalten werden muss.
Generell gilt, dass Flucht- und Rettungswege immer frei gehalten werden müssen und in keinem Fall dort Bäume gestellt werden können. In anderen Straßen ist eine pauschalierte Vorgabe von Seiten der Stadt leider nicht möglich. Dort gilt, dass bei entsprechend begrenzten Gehwegbreiten (regelmäßig unter 2 Meter), keine Bäume gestellt werden können. Soweit Betriebe an Gehwegen Bäume aufstellen wollen und dazu noch Nachfragen haben, können sie diese gerne direkt mit dem städtischen Straßenverkehrsamt per Mail (verkehrsbehoerde@stadt.bamberg.de) oder Telefon (87 2210) in Verbindung setzen. Im Gespräch können die räumlichen Gegebenheiten und damit die erlaubnisfreien Möglichkeiten zum Weihnachtsschmuck abgeklärt werden.
„Um die Weihnachtliche Atmosphäre in der Stadt, trotz reduzierter Weihnachtsbeleuchtung, aufrechtzuerhalten sind jetzt alle Unternehmen herzlich eingeladen, sich an der festlichen Gestaltung der Innenstadt aktiv zu beteiligen“, so Klaus Stieringer.
Neueste Kommentare