Zwei Bayreuther Stadträte stellen Anfrage zur Flutlichtanlage im Hans-Walter-Wild-Stadion
Anfrage nach§ 16 Geschäftsordnung; Baugenehmigung für die Flutlichtanlage im Hans-Walter-Wild-Stadion
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
dem Nordbayerischen Kurier vom 24. November 2022 ist zu entnehmen, dass die Flutlichtanlage im Hans-Walter-Wild-Stadion offensichtlich ohne Baugenehmigung erteilt worden ist. In diesem Zusammenhang haben wir hierzu folgende Fragen:
- Sie haben uns bereits am 19. Mai 2021 auf eine entsprechende Anfrage hin schriftlich mitgeteilt, dass eine Baugenehmigung für die Flutlichtanlage notwendig ist.
- Welche Erklärung gibt es, dass die Anlage dennoch ohne Baugenehmigung errichtet worden ist?
- Wie gedenken Sie seitens der Stadt zu argumentieren, damit die Kommunalaufsicht nicht einschreitet?
- Bei den Bürgerinnen und Bürgern ist der Eindruck entstanden, dass Auflagen des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) einen ranghöheren Wert haben, als erlassene Gesetze und Verordnungen. Wie gedenken Sie, mit diesen Sorgen der Bürgerinnen und Bürgern umzugehen?
Mit freundlichen Grüßen
Georg Kämpf
Stadtrat, Sportpfleger
Karsten Schieseck
Stadtrat
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