Ulrike Barausch wird neue Direktorin des Amtsgerichts Coburg

Symbolbild Justiz

Der Bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich hat die ständige Vertreterin des Direktors des Amtsgerichts Coburg Ulrike Barausch mit Wirkung vom 01. Dezember 2022 zur Direktorin des Amtsgerichts Coburg ernannt.

Frau Barausch tritt damit die Nachfolge von Raffaele Trotta an, der im Oktober zum neuen Präsidenten des Landgerichts Coburg ernannt wurde. „Ich freue mich, dass mit der Beförderung von Ulrike Barausch zur Amtsgerichtsdirektorin nahtlos an die ausgezeichnete Arbeit von Raffaele Trotta beim Amtsgericht Coburg angeknüpft wird“, so der Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg Lothar Schmitt. „Mit ihrer reichen Erfahrung und ihrer Persönlichkeit gewährleistet Ulrike Barausch auch weiterhin eine gleichermaßen professionelle wie auch empathische Führung des Amtsgerichts Coburg“.

Die neue Direktorin des Amtsgerichts Coburg Ulrike Barausch und der Präsident des Landgerichts Coburg Raffaele Trotta bei Übergabe der Ernennungsurkunde. Foto: T. Scheler

Die neue Direktorin des Amtsgerichts Coburg Ulrike Barausch und der Präsident des Landgerichts Coburg Raffaele Trotta bei Übergabe der Ernennungsurkunde. Foto: T. Scheler

Die in Kronach aufgewachsene Ulrike Barausch (57 Jahre) begann nach dem Jurastudium und dem Referendariat in Würzburg ihre berufliche Laufbahn im März 1993 als Richterin am Amtsgericht Coburg, deren Leitung sie nunmehr übernimmt.

Damit kehrt sie an die Anfänge ihrer beruflichen Laufbahn zurück. Von März 1994 bis Ende Januar 1995 war sie am Landgericht Coburg als Richterin in einer Zivilkammer eingesetzt, bevor sie im Februar 1995 als Staatsanwältin zur Staatsanwaltschaft Coburg wechselte. Von Februar 1996 bis April 2004 arbeitete Ulrike Barausch als Richterin am Amtsgericht Kronach, bevor sie im April 2004 als Beisitzerin einer zweitinstanzlichen Zivilkammer und einer Strafkammer an das Landgericht Coburg zurückkehrte. Im März 2009 wurde Ulrike Barausch zur Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Coburg befördert, bei der sie insbesondere für Straftaten im Zusammenhang mit Gewalt im sozialen Nahraum sowie Brandstiftungsdelikte zuständig war. Im Februar 2011 erfolgte die Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Landgericht. Als Vorsitzende der 2. Strafkammer war sie vor allem für Berufungen gegen erstinstanzliche Urteile des Strafrichters und desSchöffengerichts zuständig. Im Oktober 2016 erfolgte die Berufung als Direktorin des Amtsgerichts Lichtenfels. Im September 2019 übernahm Ulrike Barausch als Richterin am Amtsgericht als ständige Vertreterin des Direktors des Amtsgerichts Coburg die Leitung des Zentralen Mahngerichts, welches bayernweit für das gerichtliche Mahnverfahren zuständig ist. Diese Tätigkeit übte sie mit viel Elan und Engagement aus.