Landkreis Wunsiedel: Geflügelpest breitet sich in Bayern weiter aus – Im Fichtelgebirge verstärkte Sicherheitsmaßnahmen

Die Geflügelpest breitet sich in Bayern weiter aus: Auch im Fichtelgebirge werden die Sicherheitsmaßnahmen verstärkt

Seit Oktober sind in Bayern insgesamt vier Fälle von Geflügelpest bei Hobby-Geflügelhaltern nachgewiesen worden. Betroffen waren Bestände in den Landkreisen Miltenberg und Landshut. Deutschlandweit sind in dieser Saison bereits mehr als 1.200 Fälle bei gehaltenem Geflügel und Wildvögeln amtlich festgestellt worden.

Eine besorgniserregende Entwicklung, die das Bayerische Umweltministerium dazu veranlasst hat, bayernweit noch einmal verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen gegen die Geflügelpest zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel anzuordnen. Die Maßnahmen erfolgen in allen Landkreisen Bayerns einheitlich auf Grundlage einer zentralen Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und gelten damit ab sofort auch im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge.

Darin werden neben verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen weitere Schutzmaßregeln wie beispielsweise ein Verbot von Ausstellungen und Märkten und ein Fütterungsverbot von Wildvögeln erlassen. Durch die konsequente Einhaltung der verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden. Insbesondere in der Nähe von Gewässern jeglicher Art und Größe sollten Geflügelhaltungen vorsorglich auch mittels eines engmaschigen Netzes soweit möglich überspannt werden.

Um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, wird in Bayern das bewährte Wildvogelmonitoring konsequent weitergeführt. Aus diesem Grund werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, Ansammlungen von toten Wasservögeln dem jeweiligen Veterinäramt vor Ort zu melden.

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen in Deutschland ist bislang nicht bekannt geworden. Trotzdem sollten tote oder kranke Tiere nicht berührt und eingesammelt werden. Hunde sind vom Kadaver fernzuhalten.

Ein Merkblatt mit Sicherheitsmaßnahmen speziell für Geflügelhalter sowie aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern gibt es unter: www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/