Erlangen-Höchstadt: Landwirtschaft und Naturschutz im Einklang
Untere Naturschutzbehörde informiert über Fördermöglichkeiten des Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramms.
Flächen schonend bewirtschaften, um Lebensräume zu erhalten und zu verbessern − das ist das Ziel des Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramms (VNP). Im Januar startet wieder die Antragszeit für dieses Programm, welches eine finanzielle Förderung durch den Freistaat für naturschonende Bewirtschaftung von Wiesen,
Weiden, Äckern und Teichen vorsieht. Darauf macht die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Erlangen-Höchstadt aufmerksam.
MAßNAHMEN FÜR ÖKOLOGISCHES GLEICHGEWICHT
Bauern und andere Landnutzer verpflichten sich, die Flächen nach den Vorgaben des Naturschutzes zu bewirtschaften. Dabei lassen sich Grundleistungen wie die späte Mahd einer Wiese oder die extensive Beweidung flexibel mit Zusatzleistungen wie dem Erhalt eines Altgrasstreifens kombinieren. Die Honorierung variiert je nach abgeschlossener Leistung. So kann beispielsweise eine extensive Ackernutzung mit Verzicht auf jegliche Düngung ab 2023 mit 720 Euro pro Hektar und Jahr gefördert werden. Dass eine solche Leistungskombination Wertvolles entstehen lässt, zeigt die jüngste Erfolgsgeschichte von Landwirtin Ulrike Nücker und Landwirt Hermann Grau aus Höchstadt: Sie sicherten sich beim Ackerwildblumenwettbewerb Mittelfranken im vergangenen Oktober den ersten Platz. Auf den VNP-Ackerflächen der Landwirte im Landkreis Erlangen-Höchstadt konnten 76 der rund 200 heimischen Ackerwildkrautarten nachgewiesen werden.
INFORMATIONEN FÜR ANTRAGSBERECHTIGTE
Antragsberechtigt sind Land- und Teichwirte sowie sonstige Landbewirtschaftende, Naturschutzverbände und Landschaftspflegeverbände. Wer auf freiwilliger Basis seine Flächen nach den Zielen des Naturschutzes bewirtschaftet, erhält ein angemessenes Entgelt. Die Maßnahmen werden in der Regel für einen
Zeitraum von fünf Jahren abgeschlossen. Interessierte können sich gerne bezüglich Fragen rund um Programm und Vertragsabschluss an die
Fachberatung der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt, Tel. 09193/201725, wenden.
Weitere Informationen gibt es beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz unter https://www.stmuv.bayern.de/themen/naturschutz/naturschutzfoerderung/vertragsnaturschutzprogramm/index.htm.
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