Aus der Forchheimer Leserpost: Überraschung zum „Schienenlärm“
Verehrte Anwohner an Schienenwegen: Sind oder werden Sie auch durch Aus- oder Neubau von der DB benachteiligt?
Als Anwohner mit 10 m am Ausbau einer von 2 auf 4-gleisigen Hochgeschwindigkeitstrasse Deutsche Einheit 8.1.1 Ebensfeld – Nürnberg habe ich Anspruch auf gesetzlich vorgeschriebene Lärmschutzeinrichtungen.
Die DB fordert, dass ich als Betroffener für die Erstellung von Lärmschutzfenstern und Lüftungseinrichtungen selbst zuständig bin, und erstattet mir nach Genehmigung die Kosten.
Zusätzlich lehnt sie eine Entschädigung während der Schienennutzung die Servicekosten der Schallschutzfenster und Lüftungsanlagen ab.
Diese Weigerung der Deutschen Bahn lasse ich mit einer Online-Petition auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen.
Die Erfolgsaussichten sind gut, da die momentane Regierung eine Verbesserung des Lärmschutzes in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben hat.
Mit der Petition will ich erreichen, dass die Bundesregierung eine rechtlich ausgeglichene Regelung zwischen dem Staatsunternehmen DB und dem Eigentum betroffener Anwohner gesetzlich regelt.
Wenn eine große Anzahl Betroffener und Unterstützer durch Mitzeichnung meiner Petition die Forderung mitträgt, hat das großen Einfluss auf eine Änderung der bestehenden ungerechten Regelung. Alle laufenden Kosten bei einen Aus- und Neubau einer Bahnstrecke müssen auch vom Verursacher übernommen werden.
Den Mitzeichnungs-LINK zur Petition gebe ich nach Erhalt gesondert bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Otwin Schneider,
Forchheim
Neueste Kommentare