Corona-Soforthilfen: Start des Rückmeldeverfahrens
Das Bayerische Wirtschaftsministerium informiert
Wie das Bayerische Wirtschaftsministerium bekannt gibt, werden heute (28.11.) die Erinnerungsschreiben zur Corona-Soforthilfe versendet. Unternehmen, die von März bis Mai 2020 eine Corona-Soforthilfe erhalten haben, bekommen in den nächsten Tagen Post von den Bewilligungsstellen. Das per Brief und E-Mail versendete Schreiben enthält Informationen sowie einen Link / QR-Code zu einer Online-Plattform, über die sich die Abwicklung der erhaltenen Soforthilfen einfach und schnell abschließen lässt. Absender des Schreibens sind die Bewilligungsstellen der Bezirksregierungen bzw. der Landeshauptstadt München.
Hintergrund: Bund und Freistaat Bayern zahlten in den ersten Monaten der Pandemie kurzfristig rund 2,2 Milliarden Euro aus, um Liquiditätsengpässe auszugleichen und Insolvenzen zu verhindern. Unternehmen und Selbständige hatten bei der Antragstellung geschätzt, wie hoch ihr Liquiditätsengpass in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten sein würde. Jetzt gilt es zu prüfen, ob die damalige Prognose tatsächlich so eingetreten ist. Dies ist ein wichtiger Schritt zum Abschluss des Verfahrens. Über die Online-Plattform werden mögliche oder anteilige Rückzahlungen registriert, falls 2020 zu viel Corona-Soforthilfe ausbezahlt wurde. Etwaige Rückzahlungen sind bis zum 30. Juni 2023 möglich. Eine schnelle Rückzahlung noch im Jahr 2022 kann steuerliche Vorteile mit sich bringen.
Was müssen Unternehmen jetzt tun?
Unternehmen und Selbständige berechnen zunächst ihren tatsächlichen Liquiditätsengpass für die drei Monate Bewilligungszeitraum im Jahr 2020. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie bietet dazu weitere Informationen und eine Online-Berechnungshilfe auf www.soforthilfecorona.bayern. Das Ergebnis lässt sich in wenigen Schritten und Klicks über die Online-Plattform eintragen.
Wer noch zu viel erhaltene Soforthilfe zurückzahlen muss, hat dafür Zeit bis zum 30. Juni 2023. In besonderen Einzelfällen, bei denen ein Unternehmen oder Soloselbständiger den Rückzahlungsbetrag bis zu diesem Zeitpunkt nicht aufbringen kann, ist ab Mitte Juni 2023 die Vereinbarung von Ratenzahlungen möglich.
Wo gibt es Antworten auf Fragen?
Das Bayerische Wirtschaftsministerium veröffentlicht auf www.soforthilfecorona.bayern laufend aktualisierte Antworten auf häufig gestellte Fragen. Für Rückfragen ist unter 089 57907066 eine Servicehotline eingerichtet. Fragen per E-Mail werden unter info@soforthilfecorona.bayern.de beantwortet (unter Angabe der sogenannten MVO-Nummer aus dem Erinnerungsschreiben).
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