Treffen im Bayreuther Rathaus zur Reform des Betreuungsrechts
Am 1. Januar 2023 tritt die grundlegende Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Ziel der neuen Reform ist die Stärkung der Selbstbestimmung für die Betroffenen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Dabei ist die Betreuungsbehörde der Kommune stark gefordert, sie hat mit der Gesetzesreform vollkommen neue Aufgabenbereiche zu übernehmen. Sie wird zur Stammbehörde, an der sich Berufsbetreuer und Betreuerinnen registrieren müssen. Wie bereits bei der Entwicklung des „Bayreuther Modells“, einem mittlerweile bundesweit bekannten Mentoren-Projekt, das neue Kräfte in der Betreuung beim Start unterstützt, sind die Bayreuther Dialogforen jetzt wieder aktiv und haben über 60 Menschen in die Räumlichkeiten der Stadtverwaltung Bayreuth geführt. Organisiert vom Betreuungsbüro Kaul und der Betreuungsbehörde der Stadt Bayreuth fand kürzlich ein erstes Treffen mit Betreuern aus Stadt und Landkreis statt. Die Betreuungsbehörde aus dem Landkreis Bayreuth, das Betreuungsgericht mit den Rechtspflegern, ehren- und hauptamtliche Betreuer trafen sich zu einem fachlichen Austausch. Themen waren die Umsetzung der Selbstbestimmung der Betroffenen durch andere Hilfen wie Beratungsangebote und Fragen zur Rechnungslegung und der korrekten Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorschriften. Netzwerkarbeit und bürgerschaftliches Engagement sind wichtige Stützpfeiler im Betreuungswesen einer Kommune und gehören zu den gesetzlichen Aufgaben von Betreuungsbehörden. Die Veranstaltung war gelungen, eine zweite Veranstaltung ist im Februar 2023 geplant.
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