Wie kommt Soforthilfe im Dezember bei Bayreuther Stadtwerke-Kunden an?
Im Zuge der starken Preissteigerungen hat sich die Bundesregierungen auf ein Maßnahmenpaket geeinigt, das die Menschen bei den Energiekosten entlasten soll. Der erste Schritt ist die Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden, die die Verbraucher im Dezember erhalten werden. Auch die Kunden der Stadtwerke Bayreuth werden davon profitieren.
Die Menschen in Deutschland zahlen für Energie so viel wie noch nie, weil Russland inzwischen kein Gas mehr nach Deutschland liefert, was die Preise für Gas und Strom an den Handelsplätzen nach oben hat schießen lassen. Aufgrund dieser Umstände mussten auch die Stadtwerke Bayreuth ihre Strom- und Gaspreise jüngst erhöhen.
Diese Entwicklung hat alle Verbraucher getroffen, daher hat der Gesetzgeber kürzlich eine staatliche Soforthilfe für Gaskunden beschlossen, die im Dezember bei Haushalten sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen ankommen wird. „Allerdings nicht in der Form, wie häufig formuliert, dass vereinfacht der individuelle Dezemberabschlag komplett entfällt“, sagt Jürgen Bayer, Geschäftsführer der Stadtwerke Bayreuth. Der Gesetzgeber habe definiert, dass die Entlastung einem Zwölftel des im September prognostizierten Jahresverbrauchs entspricht – zu den im Dezember vertraglich gültigen Preisen. Ein Beispiel: Für einen Durchschnittshaushalt mit einem jährlichen Gasverbrauch von 15.000 Kilowattstunden heißt das im günstigsten Tarif der Stadtwerke Bayreuth, dass er um knapp 240 Euro entlastet wird. Da der Entlastungsbetrag für jeden Haushalt bereits heute feststeht und nicht vom tatsächlichen Verbrauch abhängt, ist es nach wie vor sinnvoll, auch im Dezember möglichst viel Gas einzusparen: Damit im Winter genug davon für alle da ist, und um den eigenen Geldbeutel zu schonen.
„Schon jetzt bitten wir um Verständnis dafür, dass für den Großteil unserer Kundinnen und Kunden gemäß dieser Regelung der Dezemberabschlag zwar deutlich geringer sein wird, aber nicht vollständig entfallen wird“, sagt Jürgen Bayer. „Zum einen liegt das daran, dass die Abschläge für Strom, Wasser und Abwasser weiterhin anfallen, und zum anderen ist der individuell berechnete Soforthilfebetrag nicht deckungsgleich mit dem monatlichen Gasabschlag, weil wir diese im Zuge der Preiserhöhungen im Sinne unserer Kundinnen und Kunden anteilig angepasst haben. Unsere Kundinnen und Kunden können sich aber darauf verlassen, dass wir ihre individuelle Entlastung gegen Ihren Gas-Abschlagsbetrag aufrechnen, wodurch sie die Soforthilfe im Dezember automatisch erreicht.“ Wer den Stadtwerken keine Einzugsermächtigung erteilt hat, habe die Wahl: Entweder der Gasabschlag für Dezember wird regulär bezahlt, oder die Bezahlung wird für den Dezember ausgesetzt. In jedem Fall werde die Soforthilfe im Zuge der Jahresverbrauchsabrechnung individuell verrechnet.
Wärmekunden der Stadtwerke profitieren sowohl im Bereich Fernwärme als auch beim Contracting von der Soforthilfe: Es ist gesetzlich geregelt, dass prinzipiell der Betrag der Septemberrechnung – erhöht um einen Faktor von 20 Prozent – noch im Dezember an die Kunden weitergeben wird.
Neben der Soforthilfe im Dezember sollen private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen bei den Energiepreisen ab dem kommenden Jahr dauerhaft entlastet werden. Spätestens ab März 2023 bis April 2024 soll nach den derzeitigen Plänen der Bundesregierung der Preis für Gas (12 Cent je Kilowattstunde) und Fernwärme (9,5 Cent je Kilowattstunde) für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs gedeckelt werden – für den Rest gilt der vertraglich vereinbarte Preis. Für große Unternehmen gelten andere Regelungen. „Das ist eine positive Botschaft für viele Menschen, da die Verbraucherinnen und Verbraucher vor allem beim Gas derzeit deutlich mehr bezahlen“, sagt Jürgen Bayer.
Schneller soll es nach dem Willen der Bundesregierung bei der Strompreisbremse gehen: Voraussichtlich ab Januar 2023 soll der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Dies gilt nach dem aktuellen Stand für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. „Für unsere Kundinnen und Kunden ist diese Deckelung vorerst irrelevant, weil wir aufgrund unserer risikominierenden Einkaufsstrategie derzeit günstigere Preise anbieten können. Momentan beläuft sich unser Arbeitspreis beim Strom auf lediglich rund 34 Cent.“
Sollte die Gaspreisbremse in der geplanten Form vom Gesetzgeber beschlossen werden, spart ein Durchschnittshaushalt mit einem Gasverbrauch von 15.000 Kilowattstunden deutlich: Gegenüber dem aktuellen Preisniveau in den jeweils günstigsten Tarifen der Stadtwerke Bayreuth aufs Jahr hochgerechnet knapp 1.000 Euro – die Soforthilfe mit eingerechnet. „Schafft es der Kunde dann noch, 10 Prozent Gas einzusparen, weil er zum Beispiel die Heizung etwas runterdreht, ist er wieder auf dem Preisniveau des vergangenen Sommers“, sagt Bayer.
Grundsätzlich begrüßen die Stadtwerke Bayreuth die Erleichterungen bei den Energiepreisen, betont Jürgen Bayer. „Lange Zeit haben wir und die gesamte deutsche Energiewirtschaft auf Entlastungen gedrängt, weil viele Menschen die Belastungen nicht mehr tragen können. Die beschlossenen Maßnahmen werden dabei helfen, diese Situation deutlich abzufedern.“ Gleichzeitig übt er Kritik an deren Zeitschiene: „Die Situation ist nicht erst seit diesem Herbst bedrohlich. Spätestens seit dem russischen Angriff auf die Ukraine und den ausbleibenden russischen Gaslieferungen im Sommer war klar, dass die Preise an den Märkten eklatant steigen werden. Dass nun die Energiewirtschaft mit heißer Nadel die Pläne umsetzen muss, ist für uns eine enorme Belastung.“ Das gelte sowohl für die einmalige Entlastung im Dezember als auch für die Preisdeckel bei Strom und Gas. „Die gesamte Branche muss gerade für die angekündigten Preisdeckel komplexe IT-Systeme umprogrammieren, was nicht von heute auf morgen und schon gar nicht ohne Dienstleister zu stemmen ist – das kostet erhebliche Summen. Trotzdem leisten wir gerne unseren Beitrag, damit unsere Kundinnen und Kunden angesichts extrem hoher Energiekosten und dem allgemein steigenden Preisniveau endlich mehr Luft zum Atmen bekommen.“
Gerade in Bezug auf die Dezember-Soforthilfe müsse seitens des Staates sichergestellt werden, dass alle Energieversorger den Betrag, um den sie ihre Kunden im Dezember entlasten werden, schnellstmöglich erstattet bekommen, appelliert Jürgen Bayer. „Sollte sich das verzögern, geraten viele Energieversorger in einen Liquiditätsengpass, weil sie die Energie für Dezember bereits eingekauft und bezahlt haben.“
Hinweis: Die wichtigsten Fragen rund um die Dezember-Soforthilfe und die Lage an den Energiemärkten beantworten die Stadtwerke Bayreuth unter stadtwerke-bayreuth.de/energiepreise.
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