Digitaler Bauantrag startet am Landratsamt Kulmbach
Bauminister Bernreiter und Digitalministerin Gerlach „Bauanträge können ab sofort bequem und einfach online gestellt werden.“
- Einführung des digitalen Bauantrags ab 1. Dezember
- Positive Erfahrungen an bisher teilnehmenden Behörde
- Analoge Antragstellung weiterhin möglich
Mehr Bürgerfreundlichkeit, weniger Bürokratie: Am Landratsamt Kulmbach können Bauanträge ab 1. Dezember 2022 auch digital eingereicht werden. Damit bietet eine weitere untere Bauaufsichtsbehörde den vom Bayerischen Bauministerium in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Digitalministerium entwickelten digitalen Bauantrag an. Bayerns Bauminister Christian Bernreiter: „Die Digitalisierung ist eine große Chance für unsere Kommunen. Bauanträge können dank des digitalen Verfahrens viel einfacher gestellt werden. Die Planer sparen sich das mehrfache Ausdrucken der Pläne und den Behörden wird die Arbeit erleichtert. An den bisher teilnehmenden Ämtern in Bayern ist das Verfahren schon sehr gut angelaufen. Ich freue mich, dass nun vier weitere Ämter dazukommen.“ Neben dem Landratsamt Kulmbach können ab dem 1. Dezember 2022 auch im Landratsamt Neumarkt i.d. Opf., bei der Stadt Schwabach und der Stadt Fürstenfeldbruck digital Anträge eingereicht werden.
Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach betont: „Der digitale Bauantrag nimmt Fahrt auf. Es ist großartig, dass nun mit dem Landratsamt Kulmbach eine weitere Untere Bauaufsichtsbehörde diesen zeitgemäßen digitalen Bürgerservice anbietet. Damit bauen wir Barrieren für die Antragsteller ab und modernisieren die Bearbeitung der Anträge. Das ist fortschrittlicher Dienst am Kunden. Hier ist die kommunale Ebene gefordert, entsprechende Angebote zu machen, so dass hoffentlich bald die Beantragung dieser äußerst wichtigen Leistung in ganz Bayern möglich ist.“
„Als zertifiziertes „Digitales Amt“ bieten wir bereits mehr als 50 Online-Verfahren an“, betont Landrat Klaus Peter Söllner. „Mit dem Digitalen Bauantrag erweitern wir nun dieses Angebot um einen weiteren wichtigen Baustein.“ Die Corona-Pandemie habe gezeigt, wie wichtig die voranschreitende Digitalisierung der Verwaltung sei, so Söllner weiter. „Ich freue mich zusammen mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern daher sehr, dass wir gerade im für die Entwicklung unseres Landkreises so wichtigen Bauamt diese moderne und zeitgemäße Art der Antragstellung anbieten und die Bearbeitung noch effizienter gestalten können.“ Söllner bedankt sich in diesem Zusammenhang bei allen Beteiligten, die seit vielen Monaten neben ihrer regulären Arbeit intensiv diesen Schritt vorbereitet und alle technischen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen haben.
Der digitale Bauantrag für Bayern ist vom Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mit Unterstützung des Staatsministeriums für Digitales entwickelt worden. Zum 1. März 2021 ist er an den Unteren Bauaufsichtsbehörden der Landratsämter Ebersberg, Hof, Kronach, Neustadt an der Waldnaab und Traunstein gestartet. Seitdem sind auch die Landratsämter Augsburg, Pfaffenhofen an der Ilm, Straubing-Bogen, Cham, Main-Spessart, Bad Tölz-Wolfratshausen, Weilheim-Schongau, Altötting, Aschaffenburg und Fürstenfeldbruck sowie die Städte Kitzingen, Kempten und Schwandorf dazugekommen. Insgesamt sind an den 18 Behörden schon über 4.000 digitale Anträge eingereicht worden. Ziel ist, den Anwendungsbereich sukzessive auszudehnen, bis der digitale Bauantrag flächendeckend in Bayern zur Verfügung steht. Die bisherige „analoge“ Antragstellung bleibt aber auch weiterhin möglich.
Die technische Umsetzung des digitalen Bauantrags erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern. Intelligente elektronische Formulare, sogenannte „Online-Assistenten“, helfen den Nutzern beim Ausfüllen. Je nach Angabe können weitere Eingabefelder und ganze Seiten ein- und ausgeblendet werden. Auf einzureichende Bauvorlagen wird ausdrücklich hingewiesen, dadurch werden Bauanträge vollständiger und die Bearbeitungszeiten reduziert. Zudem ermöglicht es der digitale Bauantrag dem Planer, seine ohnehin in einer Software-Anwendung entworfene Planung ohne Datenverluste einzureichen.
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