Auch das Sterben in der VG Ebermannstadt wird teurer
Alles wird teurer. Jetzt auch noch das Sterben in der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Ebermannstadt. Während seiner jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat von Unterleinleiter eine eine deutliche Erhöhung der Friedhofs- und Bestattungsgebühren für den gemeindlichen Gottesacker beschlossen. Zuvor auch der Stadtrat Ebermannstadt einer Gebührenerhöhung für den „FriedWald Fränkische Schweiz“ oberhalb der Stadt zugestimmt.
Von der bundesweit agierenden „FriedWald GmbH“ war Waldbetreuer Torben Lenhart zur Stadtratssitzung gekommen um die Gründe für die Preisanpassungen zu erläutern. Der Naturfriedhof in Ebermannstadt hat das größte Einzugsgebiet aller FriedWald-Waldfriedhöfe in Deutschland. Er wurde am 2. Juli 2010 eröffnet und erfreut sich seitdem immer größerer Beliebtheit mit dieser Beisetzungsform. Ebermannstadt ist der 35 FriedWald-Standort in Deutschland. Das Einzugsgebiet reicht bis Nürnberg. Die letzte Preisanpassung bei den Beisetzungspreisen erfolgte 2018. Seitdem sind die Lohnkosten, Energiekosten, Werbekosten, die Kosten für die EDV-Lizenzen und die Kosten für die Verkehrssicherung und die Waldpflege wesentlich gestiegen, weshalb die Gebührensatzung nun an diese Situation anzupassen sei. Bürgermeisterin Christiane Meyer (NLE) sprach von einer hervorragenden Zusammenarbeit zwischen der Stadt und der FriedWald GmbH. Für den zurückliegenden Zeitraum seit 2018, seitdem die Priese nicht mehr angepasst wurden, sei es nun eine relativ geringe Gebührenerhöhung die in mehreren Schritten erfolge, so Meyer. Seit Eröffnung des ersten FriedWalds im Jahr 2008 kostet der Basisplatz bundesweit unverändert 490 Euro und der günstigste Platz zur Selbstauswahl 770 Euro. Es gibt verschiedene Möglichkeiten seine Ruhestätte in einem FriedWald zu finden. Für eine Einzelruhestätte an einem Baum, an dem die Mindestruhezeit der Aschen mindestens 20 Jahre beträgt, gibt es vier Bestattungsplatzarten mit unterschiedlichen Gebühren. Weiterhin kann man sich auch noch einen Baum inklusive zwei Einzelruhestätten mit einer Ruhezeit von bis zu 99 Jahren mieten. Hier gibt es zehn verschiedene Preiskategorien die Abhängig von der Baumstärke, der Baumart und der Lage des Baumes sind. Für die günstigste Gebührenkategorie steigt die Gebühr von 650 auf 750 Euro an und verteuert sich somit um 100 Euro. In der teuersten Kategorie steigt der Preis von bisher 1820 Euro auf 1950 Euro an. Je weiterem Bestattungsplatz an einem Baum erhöht sich die Gebühr um zehn Euro, von bisher 80 Euro auf 90 Euro. Die Preisanpassung diene dem Ziel die Entgelte und Gebühren langfristig konstant zu halten um den Kunden zukünftig ein gutes Preis-Leistungsverhältnis anbieten zu können, wettbewerbsfähig zu bleiben, sowie kostendeckend arbeiten zu können, so Lenhart. Der Stadtrat stimmte einstimmig der Änderung der Gebührensatzung zu die am 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Auch der Gemeinderat Unterleinleiter stimmte der Änderung der Friedhofsgebührensatzung mit Inkrafttreten zum gleichen Zeitpunkt zu. Bereits während der Juni- und Septembersitzung hatte der Gemeinderat darüber beraten und beschlossen, das die Gebühren erhöht werden müssen weil er Deckungsgrad im Bestattungswesen teilweise unter 50 Prozent gesunken war. Für die Benutzung der Leichenhalle erfolgt keine Gebührenanpassung da laut Bauhofleiter Kurt Müller, der auch Gemeinderat ist, keine baulichen Unterhaltsmaßnahmen notwendig waren und der bisherige Gebührensatz vergleichbar mit anderen Friedhöfen in der Umgebung ist.
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