Parkgebühren in Gößweinstein steigen zur Jahreswende deutlich an

Nicht nur der Markt Wiesenttal verlangt seit etwa einem Jahr Parkgebühren, die Nachbargemeinde Gößweinstein tut dies schon seit einigen Jahren. Gößweinstein war aber nicht Voreiter der Tourismusgemeinden in der Fränkischen Schweiz, die Parkgebühren erheben. Das war Pottenstein.Und viel früher schon Pegnitz.

Der Markt Gößweinstein ist nun gezwungen, die Parkgebühren zu erhöhen. Der Grund für eine Gebührenanpassung ist eine so genannte Zuständigkeitsverordnung (ZustV) vom 16. Juni.2015 die nun zum 19. Juli 2022 per Bundesgesetz geändert wurde. Demnach werden zukünftig ab 1. Januar nächsten Jahres auf eingehobene Parkgebühren die Kommunen verlangen, 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Bisher waren für eine Stunde Parken auf gemeindlichen und öffentlichen Parkplätzen in Gößweinstein 70 Cent zu berappen. Aufgrund der nun abzuführenden Mehrwertsteuer beschloss der Marktgemeinderat einstimmig, diese Parkgebühr für eine Stunde aufgerundet auf 90 Cent zu erhöhen.

Eine weitere Option wäre laut Bürgermeister Hanngörg Zimmermann (FW) gewesen, auf eine Erhöhung zu verzichten. Was dann unter dem Strich auch Mindereinnahmen für die Gemeinde bedeutet hätte. Aus bisher 70 Cent pro Stunde würden dann etwas mehr als 50 Cent geworden, die im Gemeindesäckel als Einnahmen verbucht werden können. Deshalb stimmten die Räte auch einstimmig der von der Verwaltung vorgeschlagenen neuen der Parkplatzgebührenverordung des Marktes Gößweinstein als untere Straßenverkehrsbehörde zu. Wie Zimmermann betont, nimmt die Gemeinde mit der Erhöhung der Parkgebühren selbst nicht mehr ein, wie zuvor auch schon. Grund der Erhöhung ist ein Gesetz, das vom Bundestag verabschiedet wurde und dem Bund mehr Geld in die Kassen spielt. Für eine Parkdauer von einer halben Stunde sind nach wie vor keine Parkgebühren zu entrichten, Stichwort „Brötchentaste“. Für eine Stunde dann zukünftig 90 Cent statt bisher 70 Cent, für 90 Minuten künftig 1,40 Euro, 120 Minuten 1,70 Euro, 150 Minuten 2,20 Euro und 180 Minuten 2,60 Euro. Die Höchstparkdauer beträgt wie bisher auch, drei Stunden. Die Regelung gilt täglich von 8 Uhr bis 18 Uhr, ausgenommen am Friedhofsparkplatz und am Parkplatz am „Haus des Gastes“ an Sonn- und Feiertagen von 8 Uhr bis 12 Uhr. Die Parkgebühr für ausgewiesene Wohnmobilstellplätze beträgt je Tag 12,50 Euro.