Landratsamt Kronach informiert zum Feiertagsrecht
Schutz der „Stillen Tage“ im Monat November 2022
Das Landratsamt Kronach verweist auf die Einhaltung des Bayer. Feiertagsgesetz in Bezug auf die bevorstehenden „Stillen Tage“
- Allerheiligen (1. November ab 02:00 Uhr),
- Volkstrauertag (13. November ab 02:00 Uhr),
- Buß- und Bettag (16. November ab 02:00 Uhr) sowie am
- Totensonntag (20. November ab 02:00 Uhr).
Konkrete Hinweise finden Sie hierzu auf der Homepage des Landratsamtes Kronach unter: https://www.landkreis-kronach.de/aktuelles/meldungen/schutz-der-stillen-tage-im-monat-november/
Neueste Kommentare