Coburg: Im Namen des Volkes – VHS informiert zur Schöffenwahl 2023
„Im Namen des Volkes“ ergehen nach deutschem Prozessrecht alle Urteile ordentlicher Gerichte. Dieser Grundsatz wird auch in Artikel 88 der Bayerischen Verfassung deutlich, wo es heißt: „An der Rechtspflege sollen Männer und Frauen aus dem Volke mitwirken.“ Damit das sichergestellt wird, gibt es das Ehrenamt der Schöff*innen.
Jeweils zwei ehrenamtliche Richter*innen sitzen den Berufsrichter*innen an Land- oder Amtsgerichten bei und haben bei der Urteilsfindung gleichberechtigtes Stimmrecht – und damit eine große Verantwortung für den weiteren Lebensweg einer angeklagten Person.
Im Jahr 2023 werden die Schöff*innen in ganz Deutschland neu gewählt. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre. Zur Ausübung des Ehrenamts muss man über keine juristischen Kenntisse verfügen. Zwingende Voraussetzung ist jedoch die deutsche Staatsbürgerschaft und ein Alter zwischen 25 und 69 Jahren bei Antritt des Amtes.
Welche weiteren Anforderungen es gibt, wo sich Interessierte bewerben können, wie die Schöff*innen gewählt werden und wie hoch die Aufwandsentschädigung ist – darüber informieren die Volkshochschule Coburg Stadt und Land am Mittwoch 16.11. ab 18.30 Uhr in der Löwenstraße 16. Anmeldung unter www.vhs-coburg.de oder 09561 8825 0.
Neueste Kommentare