Stadt Bamberg: Friedhofsregelung an Allerheiligen und Allerseelen
Allerheiligen (Dienstag, 1. November 2022) und Allerseelen (Mittwoch, 2. November 2022) gelten in den städtischen Friedhöfen folgende besondere Regelungen:
Die Friedhöfe sind am 1. November 2022 von 6 bis 18 Uhr und am 2. November 2022 von 7 bis 18 Uhr geöffnet. An diesen Tagen sind gewerbliche Arbeiten nicht erlaubt. Lieferfahrzeuge müssen vor 8.30 Uhr die Friedhöfe wieder verlassen haben. Alle Flächen sind von Fahrzeugen und Handwerksgeräten frei zu halten. Gewerbliche Arbeiten an Grabstätten können erst wieder ab Donnerstag, 3. November 2022, erfolgen.
Abfälle und Abraum sind – wie auch sonst üblich – in die dafür vorgesehenen Behälter und Mulden zu geben. Wege und Grabzwischenräume sind von Abfällen jeder Art frei zu halten. Fahrräder dürfen an Allerheiligen und Allerseelen nicht mit in die Friedhöfe genommen werden.
Ab Donnerstag, 3. November 2022, gelten die Öffnungs- und Schließzeiten für die Wintermonate. Diese sind von 8.30 Uhr bis 17 Uhr.
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