Höhlen in Oberfranken: Neubeschilderung zum Schutz dort lebender Fledermausarten
Zu Beginn der gesetzlichen Winterschutzzeit von Höhlen haben Regierungspräsidentin Heidrun Piwernetz und der 2. Vorsitzende des Naturparks Fränkische Schweiz-Frankenjura e.V., Landrat Florian Wiedemann, die einheitliche Neubeschilderung der Höhlen in Oberfranken zum Schutz der Fledermäuse in der Ludwigshöhle vorgestellt.
Die Höhlen in Oberfranken sind wertvolle Lebensräume für speziell angepasste Lebewesen. Das Spektrum der Höhlenfauna reicht von hochspezialisierten Arten wie Höhlenspinnen über höhlenliebende Arten wie Springschwänze bis hin zu Höhlengästen. Hierzu zählen zahlreiche Fledermausarten, die Höhlen als Winter-, Schwarm- oder Zwischenquartier zur Überwinterung sowie zur Balz und zur Paarung nutzen.
Zugleich sind Höhlen ein attraktives Ausflugsziel für Erholungssuchende von nah und fern. Einheimische sowie Touristinnen und Touristen besuchen die oberfränkischen Karsthöhlen beim Wandern, Klettern oder Bouldern.
Damit die Höhlen in Oberfranken auch weiterhin als wertvolle Rückzugsräume für unsere Natur mit ihrem spezialisierten Artenspektrum erhalten bleiben, hat die Regierung von Oberfranken als höhere Naturschutzbehörde einen Expertenrat zum Schutz der Höhlen ins Leben gerufen. Unter Berücksichtigung der touristischen Nutzung erarbeiten die Regierung von Oberfranken, die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Bayreuth und der Naturpark Fränkische Schweiz-Frankenjura e.V., gemeinsam mit Fledermauskundlern und dem Landesverband für Höhlen und Karstforschung Bayern sowie den Kletterverbänden Interessengemeinschaft-Klettern und dem Deutschen Alpenverein öffentlichkeitswirksame Strategien, um das Bewusstsein von Erholungssuchenden im Hinblick auf ein rücksichtsvolles Verhalten in den Höhlen zu fördern.
Ein zentrales Element bei der Sensibilisierung der Bevölkerung hinsichtlich des Höhlen- und Fledermausschutzes ist die einheitliche Neubeschilderung von Höhlen. Ziel ist es, die Besucherinnen und Besucher vor Ort auf die gesetzlichen Vorschriften hinzuweisen, Verständnis zu wecken und somit negative Auswirkungen auf die Höhlenbiotope zu verringern. Die Beschilderung kennzeichnet den Status der Höhle als nachgewiesenes oder potenzielles Fledermausquartier und weist auf Betretungsverbote im Winter sowie Feuer- und Kletter-/Boulderverbote hin.
Aufgrund beträchtlicher Bestandsabnahmen einiger Fledermausarten in den vergangenen Jahrzehnten mussten diese mittlerweile mehrheitlich in die Rote Liste der bedrohten Arten aufgenommen werden. Viele Fledermausarten wandern alljährlich aus ganz Nordbayern zur Überwinterung in den Frankenjura. Der Schutz der Karsthöhlen als Ruhe- und Überwinterungsstätten vieler Fledermausarten ist deshalb von überregionaler und landesweiter Bedeutung. Um dies zu gewährleisten, gilt in Höhlen eine gesetzlich festgelegte Winterschutzzeit vom 1. Oktober bis zum 31. März (in Ausnahmen auch bis zum 30. April). Dieser besondere Schutz zielt darauf ab, ungestörte und geeignete Winterquartiere für Fledermäuse zu erhalten. Da jedes Aufwecken der Tiere durch Licht, Wärme oder Lärm mit einem erheblichen Energieverbrauch einhergeht, der während der Wintermonate nicht mehr ausgeglichen werden kann, bedeuten Störungen winterschlafender Tiere eine starke Bedrohung unserer Fledermausvorkommen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Regierung von Oberfranken unter Erholung in der freien Natur – Regierung von Oberfranken (bayern.de)
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