Die Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach führt die Bagatellgrenze für Gartenwasserzähler zum 1. Januar 2025 wieder ein
Bagatellgrenze für Gartenwasserbezug wird wieder eingeführt – Aber erst 2025
Erneut ging es während der Sitzung des Abwasserzweckverbandsrats der Ehrenbach-Weilersbach-Gruppe um die Wiedereinführung einer Bagatellgrenze für den Gartenwasserbezug zur Vermeidung einer gebührenrechtlichen Schieflage. Diese Freigrenze gab es schon einmal, sie wurde aber 2013 aus der Satzung gestrichen. Seitdem ließen sich immer mehr Hausbesitzer in Kirchehrenbach und Weilersbach Gartenwasserzähler installieren.
Da die Abwassergebühr vom Frischwasserverbrauch abhängt, müssen sie bislang nur für tatsächlich eingeleitetes Schmutzwasser Gebühren entrichten. Nicht aber für jenes, das über den Gartenwasserzähler entnommen wird. Bei der letzten Verbandsversammlung war im Gespräch, die Bagatellgrenze wieder einzuführen. Nur die ersten 18 Kubikmeter Trinkwasser, die über den Gartenwasserzähler laufen, sollten von der Abwassergebühr freigestellt werden.
Im März konnte jedoch keine Einigung erzielt werden. Durch die Wiedereinführung einer Freigrenze würden nun alle Haushalte, auch jene ohne Garten, profitieren. Diese Regelung würde somit nicht zu einer Gleichbehandlung, sondern zu einer Vergrößerung der gebührenrechtlichen Schieflage führen. Eine derartige „Gießkannenbegünstigung“ würde laut Verwaltungsrat Klemens Denzler eine Gebührenerhöhung notwendig machen.
Im Bereich des Abwasserzweckverbands sind 1380 Wasserzähler verbaut. Bei einer Freigrenze von 18 Kubikmetern ergäbe dies eine freigestellte Abwassermenge von 24840 Kubikmetern. Die entspräche dann bei einer Abwassergebühr von 2,90 Euro einen jährlichen Einnahmeausfall von 72036 Euro. Legt man die bisherigen Gesamteinnahmen von 492379 Euro zu Grunde, betragen die Mindereinnahmen 14,62 Prozent, die nur über eine Gebührenerhöhung abzudecken wären.
Die Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach hält die Wiedereinführung einer Bagatellgrenze für Gartenwasserzähler für dringend geboten. Eine generelle Freigrenze für alle Anschlussteilnehmer sollte jedoch auf keinen Fall eingeführt werden. „Diese ist unseres Erachtens rechtlich nicht vertretbar“, so Denzler abschließend in seiner Stellungnahme. Wie Weilersbachs Bürgermeister Marco Friepes erklärte, gibt es im Landkreis zwölf Gemeinden die eine Bagatellgrenze von 12 Kubikmeter haben. Dies mache für Gartenwasserzählerbesitzer pro Jahr eine Ersparnis von 20 bis 30 Euro aus. Auch der Bayerische Gemeindetag empfiehlt 12 Kubikmeter als Bagatellgrenze. „Daran sollten wir uns auch orientieren“, schlug Friepes vor. Allerdings sollte diese Bagatellgrenze nicht von heute auf morgen eingeführt werden, da in letzter Zeit viele Bürger Gartenwasserzähler eingebaut haben. „Die Leute haben in gutem Glauben gehandelt“, sagte Friepes und schlug als Kompromiss vor, die Bagatellgrenze von 12 Kubikmetern erst zum 1. Januar 2025 wieder einzuführen. Dies wurde einstimmig beschlossen. Verbandsrat Anton Dennerlein kommentierte dies so: „Die Schreibtischtäter merken erst nach zehn Jahren, das was nicht stimmt.
Wie Verbandsratsvorsitzender Johannes Schnitzelein berichtete, gibt es immer wieder Abrufe und Beschwerden vom Fischereiverband das aus dem Überlauf des Pumpwerks durch Feuchttücher und und Klopapierreste Gewässer und Umwelt verschmutzt werden. Die Wasserschutzpolizei war sogar schon vor Ort. Wie Schnitzerlein betonte würden die vielen Feuchttücher auch die Rohre verstopfen und die Pumpen kaputt machen. Diese gehören nicht in die Toilette, sondern in den Restmüll. „Das ist sehr kostenintensiv“, so Schnitzerlein. Besonders nach jedem Starkregenereignis. Überlegt wird nun, mit einem Rechen nachzurüsten. „Wir haben keine Lösung dazu“, so der Verbandschef beim anschließendem Ortstermin im Pumphaus.
Neueste Kommentare