Bayreuther Gemeinschaft stellt Antrag zum Rathaus II-Umzug: Sozialamt soll möglichst zentrale und räumliche Konzentration erfahren

Die Fraktion Bayreuther Gemeinschaft stellt einen Antrag zum Umzug Rathaus II, Zentrale Bürgerberatung in der Schloss Galerie

In einem Antrag der BG Fraktion Bayreuther Gemeinschaft heißt es wörtlich:

Antrag nach § 15 GO – Umzug Rathaus II, Zentrale Bürgerberatung in der Schloss Galerie

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am 20.2.22. habe ich einen Antrag auf Berichterstattung zur Gesamtsituation rund um das Rathaus II und dessen Umzug gestellt. Dieser Antrag ist offenbar noch in Arbeit.

Bei der vorliegenden Anfrage geht es um eine Konkretisierung und um Abhilfevorschläge zur Überwindung des derzeitigen Stillstandes rund um die Umzugsplanung; beide bitte ich im Zusammenhang zu sehen und zu bearbeiten.

Der Sachverhalt in Stichpunkten:

• Das Rathaus II als jahrzehntealte Interimslösung ist eine energetische Ruine. Jede weitere Investition ist verlorenes Geld.

• Dass die bauliche Entwicklung der „Neuen Mitte Kreuz“ u.a. erst nach einem Umzug des Rathauses II möglich ist, ist bekannt.

• Entscheidend und dringlich ist jedoch die aktuelle und sich rasch anspannende Situation rund um das Sozialamt:

• Es besteht ein ganz erheblicher Raum- und Personalbedarf für die Sozialen Ämter, der Umfang der Aufgaben ist geradezu grotesk explodiert, durch die Ukrainekrise und wird weiter anwachsen durch gesetzliche Vorgaben, wie z.B. das 3. Entlastungsgesetz (z.B. Verdreifachung der Anspruchsberechtigten für Wohngeld; bei gleichem Personalstand würde sich z.B. die Bearbeitung der Anträge von 6 Wochen auf 6 Monate erhöhen.) Von Planungen, weitere Aufgaben von den Kreisen auf die Städte zu übertragen ganz zu schweigen.

• Die vorgesehene Neustrukturierung der Sozialen Ämter inklusive Jugendamt („SIWI“) wird zu einer effizienten Konzentration der Abteilungen mit viel Parteiverkehr führen. Dazu braucht es unbedingt ergonomische bauliche Strukturen, mit kurzen Wegen für diejenigen, die persönlich kommen (müssen) und eine gute Erreichbarkeit für ÖPNV Nutzer.

• Diese Ämter mit viel Bürgerkontakten in einem zentralen und leicht erreichbaren Gebäude zu konzentrieren ist nur folgerichtig und von Vorteil für alle Beteiligten.

Mit der Schlossgalerie haben wir ein Gebäude in städtischem Besitz, das vollumfänglich nutzbar ist und viele Anforderungen erfüllen würde:

• Ca 4 800 qm Nutzfläche

• Barrierefreiheit, Nutzbarkeit der (leider wenigen) Aufzüge auch für Rollstühle,

• Zentrale und gut erreichbare Lage.

Aus der Schlossgalerie kann eine „Bürger-Galerie“ werden mit einer großen Betreuungszone im Foyer, in der viele Vorgänge direkt erledigt werden könnten.

Alternativ ist eine Ansiedlung im Rathaus I zu überlegen, allerdings räumlich eingeschränkter und mit dann notwendiger Aussiedlung dortiger Dienststellen.

Wir alle wissen, dass jedwede Neubaumaßnahmen sehr viel Planungszeit brauchen und bei der derzeitigen Kassenlage und den Baupreisen nicht wirklich überschaubar umzusetzen sind. Die angespannte Personallage tut ein Übriges.

Handlungsbedarf besteht aber jetzt und zwar dringend.

Die Anmietung oder gar der Ankauf geeigneter Räumlichkeiten (z.B. Wilhelm-Pitz-Straße, auch viel Parkplätze) ist eine Möglichkeit, vorübergehend oder auf längere Zeit Raum zu schaffen. Hier könnten die Dienststellen einziehen, die weniger oder kaum Publikumsverkehr haben.

Mein Antrag lautet angesichts der realen Zwänge:

1. Der Stadtrat möge beschließen, dass das Sozialamt in seiner neuen Struktur (SIWI) eine möglichst zentrale und alle Dienststellen umfassende räumliche Konzentration erfährt und beauftragt die Verwaltung, zukunftsfähige Vorschläge zu machen, in erster Linie unter besonderer Berücksichtigung der Räumlichkeiten in der Schlossgalerie. Notwendige Kosten sind zu ermitteln und im Haushalt 2023 einzustellen und zeitnah zu genehmigen.

2. Zur Überbrückung der aktuellen Raumnot möge die Verwaltung geeignete anzumietende oder käuflich zu erwerbende Räumlichkeiten hinsichtlich aller notwendigen Faktoren überprüfen und dem Stadtrat zur Entscheidung vorlegen.

3. Die außerordentliche Dringlichkeit dieses Vorgehens wird bestätigt.

Bayreuth, 25.9.22

Dr. Torsten Lange, Stadtrat der BG